Für den Konsumenten spielt der Händler, bei dem er Pfand retourniert, die Hauptrolle. Das Drehbuch schreibt die EWP, der Regisseur ist allerdings der Gerätehersteller, wie TOMRA.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) veröffentlicht den Entwurf zum „Standpunkt zu unternehmerischem Wohlverhalten (Code of Conduct)“ zur Konsultation. Unternehmen und Institutionen haben die Möglichkeit bis 27.08.2018 Stellungnahmen abzugeben.
Für den Konsumenten spielt der Händler, bei dem er Pfand retourniert, die Hauptrolle. Das Drehbuch schreibt die EWP, der Regisseur ist allerdings der Gerätehersteller, wie TOMRA.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) veröffentlicht den Entwurf zum „Standpunkt zu unternehmerischem Wohlverhalten (Code of Conduct)“ zur Konsultation. Unternehmen und Institutionen haben die Möglichkeit bis 27.08.2018 Stellungnahmen abzugeben.
Ein Zitat besagt: Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. Im Falle der Kartellstrafen eine nicht zu unterschätzende Aussage. Aktuell sind einige Bälle in der Luft.
Auf mittelgroße Plattformen, die Technologie-getrieben sind, wirft die Bundeswettbewerbsbehörde ihre Argus-Augen. Speziell, wenn es um Lieferservice für Speisen und Getränke geht.
Bei komplexen oder bedenklichen Fusionen können Unternehmen schon vor der offiziellen Anmeldung eines Zusammenschlusses Kontakt mit der Bundeswettbewerbsbehörde aufnehmen.
Mit einer Untersuchung wie jener der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in Bezug auf Lebensmittel wird Klarheit über einen Markt geschaffen. Retailreport.at im Gespräch mit Dr. Natalie Harsdorf-Borsch.
Industriezucker-Kartell: Nach Vorabentscheidung des EuGH gibt das Kartellobergericht dem Rekurs der BWB gegen die Anwendung des Doppelbestrafungsverbots statt
Der gemeinsame Kampf von Industrie und Handel gegen den enormen Preisanstieg bei Lebensmitteln geriet bislang über weite Strecken zur Farce. Bringt die BWB-Untersuchung endlich Licht ins Dunkel?