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BWB stellt Prüfungsantrag an das Kartellgericht im Zusammenschluss Fohrenburg/Brau Union

Zusammenschluss Brau Union/Fohrenburg

Unter bestimmten Auflagen darf die Brau Union Fohrenburger übernehmen, das teilt die Bundeswettbewerbsbehörde mit.

Am 13.2.2020 wurde bei der BWB die geplante Übernahme von 62,94% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Fohrenburg Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Fohrenburg) durch Brau Union Aktiengesellschaft (Brau Union) angemeldet. Nach längeren Verhandlungen und Auflagen ist die Übernahme nun durchgegangen.

Der Hintergrund

Die Untersuchungen in der Phase I der Zusammenschlussprüfung ergaben mögliche wettbewerbliche Bedenken im Hinblick auf Abschottungs- und Verdrängungsstrategien gegenüber konkurrierenden Brauereien und Getränkegroßhändlern und eine daraus resultierende nachhaltige Beeinträchtigung der Marktstruktur. 

Da die vorgelegten Auflagen der Parteien aus Sicht der BWB und des Bundeskartellanwalts nicht geeignet waren, die Wettbewerbsbedenken auszuräumen, stellten beide Amtsparteien im März 2020 einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht und leiteten somit Phase II der Zusammenschlussprüfung ein.

Im Rahmen des Kartellgerichtsverfahrens schlugen die Unternehmen Auflagen vor, die nach Ansicht der Bundeswettbewerbsbehörde und des Bundeskartellanwalts geeignet sind die Wettbewerbsbedenken auszuräumen.

Die vereinbarten Auflagen beinhalten

  • ein Monitoring der Rabattaktionen im Lebensmitteleinzelhandel für die nächsten 3 Jahre;
  • die Brau Union muss der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt bei Bedenken zu Rabattaktion im Lebensmitteleinzelhandel oder im Direktvertrieb an die Gastronomie alle notwendigen Informationen (insb Kostendaten) zu Verfügung zu stellen;
  • die Brau Union verpflichtet sich für die nächsten fünf Jahre keine neuen Gaststätten in Vorarlberg zu kaufen oder zu pachten;
  • die Brau Union verpflichtet sich für die nächsten fünf Jahre unter bestimmten Voraussetzungen keine anderen Brauereien mit Sitz in Österreich zu erwerben.

Ziel der Auflagen ist es

  • die Rabattaktionen von dem Unternehmen Brau Union im Lebensmitteleinzelhandel gegenüber den Amtsparteien transparenter zu machen,
  • eine Überprüfbarkeit von Verdrängungsstrategien durch bestimmte Preise zu vereinfachen und einen (großflächigen) Erwerb von Gaststätten in kritischen Regionen in Vorarlberg zu verhindern
  • sowie die Möglichkeit eines externen Unternehmenswachstums der Brau Union etwa durch Unternehmensaufkäufe (auch unterhalb der Umsatzschwellen die eine Anmeldepflicht bei der BWB auslösen) zu begrenzen.

 

Betroffener Markt

Der Zusammenschluss betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Bier, sowie den Getränkegroßhandel. Fohrenburg ist eine Vorarlberger Brauerei mit Sitz in Bludenz. Die Brau Union Gruppe ist die größte Brauerei Österreichs und befindet sich im Eigentum der Heineken Gruppe. Brau Union war bislang aber kaum in Vorarlberg aktiv.

Da die vorgeschlagenen Auflagen von der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt als geeignet erachtet werden um die vorliegenden Wettbewerbsprobleme zu beseitigen, haben die Amtsparteien ihre Prüfungsanträge beim Kartellgericht zurückgezogen. Das Kartellgericht hat das Zusammenschlussprüfverfahren eingestellt und die Verfahrensbeteiligten haben einen Rechtsmittelverzicht abgegeben.

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geschrieben am

27.08.2020