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BWB ist aktiv

BWB: aktiv gegen dm drogerie markt und Huber Entsorgung

BWB brachte Antrag auf Verhängung von Bußgeldern bei dm und Huber Entsorgungsgesellschaft ein.

Die Bundeswettbewerbsbehörde brachte am 26.02.2025 gegen dm drogeriemarkt einen Antrag auf Verhängung angemessener Geldbußen wegen Verstößen gegen das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG) in 20 Fällen beim KG ein. Die 20 Fälle betreffen den Bereich der unlauteren Handelspraktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelprodukten durch DM.

Zum Sachverhalt

Die BWB erhielt im April 2024 Hinweise auf Schreiben von DM, welche an eine Vielzahl von Lieferantinnen und Lieferanten versendet wurden. In diesen Schreiben forderte DM für die digitale Erweiterung der Filialen, eine Zahlung eines sogenannten „OCR-Bonus“ in der Höhe von 1,5% bis 2,5% ab 01.05.2024 und kündigte für den Zeitraum 01.01. bis 30.04.2024 eine Nachverrechnung an. Diesen Forderungen stand nach Ansicht der BWB keine konkrete Gegenleistung gegenüber. Als OCR (Omni-Channel Retailing) wird eine Strategie im Handel bezeichnet, bei der alle verfügbaren Verkaufskanäle – online und offline –miteinander verknüpft werden.

Die ermittelten Verstöße betreffen unter anderem Produktkategorien wie Limonaden, Teeprodukte, Getränke auf pflanzlicher Basis, Einlegegemüse, Süßwaren, Honig, Pflanzenöle, Aufstriche, Würzsaucen, Teigwaren, Kindersnacks- und getränke sowie Sportnahrungsprodukte.

dm hat sich im Laufe der Ermittlungen kooperativ verhalten. "In den Formulierungen im Bereich der Kostentragung sind in Richtung Industrie Fehler passiert, die wir sehr bedauern. Dementsprechend wurde das Schreiben nach ersten Rückfragen und Hinweisen unserer Partner auch sofort zurückgezogen. Bei der dazu eingeleiteten Prüfung durch die Bundeswettbewerbsbehörde haben wir vollumfänglich kooperiert“, so aus der Unternehmenszentrale.

Bußgeldantrag im Bereich Abfallwirtschaft

Die BWB stellte am 05.03.2025 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße im Rahmen der Ermittlungen in der Abfallwirtschaft gegen die Huber Entsorgungsgesellschaft m.b.H. Nfg. KG und die Huber Abfallservice Verwaltungsgesellschaft m.b.H. (iF "Huber") beim Kartellgericht. Konkret beantragte die BWB die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von EUR 175.000 und bestätigt hiermit auch den Kronzeugenstatus. Huber nahm an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und am Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich der Sammlung von Abfällen in Kärnten im Zeitraum von zumindest 2003 bis März 2021 teil. Die Zuwiderhandlung von Huber war Teil eines österreichweiten Kartells von zumindest Juli 2002 bis März 2021.

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geschrieben am

07.03.2025