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BWB: Online Bestell-Plattformen im Fokus

BWB: Online Bestell-Plattformen im Fokus

Auf mittelgroße Plattformen, die Technologie-getrieben sind, wirft die Bundeswettbewerbsbehörde ihre Argus-Augen. Speziell, wenn es um Lieferservice für Speisen und Getränke geht.

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie gewannen insbesondere Online-Bestellplattformen für Speisen und Getränke mit Lieferservice zunehmend an Bedeutung für die Konsumenten, aber auch für die Gastronomiebetriebe als Vertriebsplattform. Seit dem Marktaustritt von UberEats stellen mjam GmbH (Mjam) und Lieferando.at (Lieferando) die zwei einzigen wesentlichen Anbieter in Wien dar. Sie bieten digitale Marktplätze, auf dem mehrere Nutzergruppen (sogenannte Plattformseiten) miteinander verbunden werden. In diesem Fall sind es insbesondere Restaurants und Endkunden.

Zwischen diesen Plattformseiten werden positive Netzwerkeffekte realisiert: Restaurants bieten ihre Speisen auf der Plattform eher an, wenn sie davon ausgehen können, dass die Plattform von vielen Endkunden besucht wird. Umgekehrt werden potentielle Endkunden die Plattform eher nutzen, wenn ein vielfältiges Angebot vorhanden ist. Als weitere Plattformseite können zudem Fahrern (sogenannte Rider) verstanden werden. Märkte, in denen Netzwerkeffekte eine große Rolle spielen, neigen zu starker Marktkonzentration.

Mögliche wettbewerbliche Probleme im Zusammenhang mit hoher Marktkonzentration bei Online-Bestellplattformen für die Lieferung von Speisen können sein:

  • Ausschließlichkeitsbindungen
  • Meistbegünstigungsklauseln
  • Selbstbevorzugung plattformeigener Produkte
  • Intransparentes oder diskriminierendes Ranking
  • Eintrittsbarrieren für potentielle Marktteilnehmern
  • Wechselkosten für Restaurants und Endkunden
  • Sonstige Einschränkungen in der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit

Allgemeine Untersuchung eines Wirtschaftszweigs

Die BWB kann in Reaktion auf allgemeine Entwicklungen Wirtschaftszweige untersuchen. Dabei sollen mögliche strukturelle Faktoren, die für eine Verfälschung des Wettbewerbs sprechen könnten, identifiziert werden. Sollten sich konkrete Verdachtsmomente für wettbewerbswidriges Verhalten ergeben, ist ein Vorgehen mit anderen Ermittlungsinstrumenten bzw. die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens möglich.

Um ein klares Verständnis der Funktionsweise der Plattformen zu erlangen und zu beurteilen, ob es Hindernisse für einen funktionierenden Wettbewerb gibt, startet die BWB jetzt eine Befragung von Wiener Restaurants und Gastronomiestätten im Rahmen der neuen Marktuntersuchung. Dritte können bei Hinweisen über wettbewerbliche Probleme gerne jederzeit anonym (Whistleblower werden) oder nicht-anonym (wettbewerb@bwb.gv.at) an die BWB herantreten.

Die Reaktion von mjam

"Branchenuntersuchungen der Wettbewerbsbehörde finden regelmäßig in unterschiedlichen Branchen und Sektoren statt und sind nicht ungewöhnlich. Es handelt sich hierbei um eine Untersuchung der gesamten Branche und damit auch von allen Marktteilnehmern und dem gesamten Ökosystem und nicht von einzelnen Unternehmen. Wir prüfen gerade die Anfrage und stellen der BWB sämtliche angefragten Informationen selbstverständlich zur Verfügung." betont Alexander Gaied, COO mjam GmbH.

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geschrieben am

11.03.2023