BWB zu Industriezucker-Kartell
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist mit ihrem Teil-Rekurs gegen die abweisende Entscheidung des Kartellgerichts im Industriezuckerkartell gegen die Anwendung des Doppelbestrafungsverbots durchgedrungen. Mit Beschluss des Kartellobergerichts (KOG) wurde nun festgestellt, dass die Zuckerhersteller Nordzucker AG und Südzucker AG eine kartellrechtswidrige Absprache getroffen hatten und die Bemessung der Geldbuße gegen Südzucker AG in erster Instanz vom KG weiter behandelt werden muss.
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geschrieben am
02.12.2022