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Neuer Codex bei Milch

Freigabe: Gmundner Molkerei mit Milchwerk Jäger

BWB genehmigt Gemeinschaftsmolkerei zwischen Gmundner Molkerei eGen und Milchwerk Jäger GmbH mit Auflagen.

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.09.2022 folgendes Zusammenschlussvorhaben angemeldet: Die Gmundner Molkerei eGen beabsichtigt, mit der Milchwerk Jäger GmbH eine Gemeinschaftsmolkerei zu gründen. Es soll der von der Anmelderin an einer Tochtergesellschaft gehaltene Gesellschaftsanteil in die Milchwerk Jäger GmbH eingebracht werden. Dies gegen eine Sachkapitalerhöhung dieser Gesellschaft, sodass nach Umsetzung dieses Vorhabens die bisherigen Gesellschafter der Milchwerk Jäger GmbH einerseits und die Anmelderin andererseits zu je 50% am Stammkapital der Milchwerk Jäger GmbH beteiligt sein werden.

Betroffene Produkte

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von frischen und haltbaren Molkereiprodukten, Produkten der weißen Palette wie Trinkmilch, Joghurt natur, saure Milch, Obers, Topfen, Produkte der bunten Palette Joghurtprodukte mit Frucht, Milchmischgetränke und Frischedessert, Käse, und Produkte gelber Fette wie Butter, Margarine, Mischfette und Butterschmalz.

Vereinbarte Auflagen

Ein ähnliches Zusammenschlussvorhaben wurde zwischen Salzburger Alpenmilch Genossenschaft eGen und Gmundner Molkerei eGen angemeldet.  Die BWB beschäftigte sich damals eingehend mit der Marktsituation. Der damalige angemeldete Zusammenschluss wurde letztlich nicht durchgeführt. Auch die damals mit der Freigabe verbundenen Auflagen kommen daher nicht zum Tragen.

Im Rahmen der Zusammenschlussprüfung baten die Zusammenschlusswerber Gmundner Molkerei eGen und Milchwerk Jäger GmbH jedoch ähnliche Auflagen an, wonach ein Mindestgarantiepaket die Situation der Milchbauern absichert.

Die Verpflichtungszusagen ermöglichen ein Fair Play in der Lieferkette. Gerade bei einem so wichtigen Produkt wie der österreichischen Milch ist es essentiell, die Versorgung nachhaltig sicherzustellen“, so Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch

Folgende Auflagen wurden unter anderem vereinbart:

  • Durch die Auflagen erhalten die bäuerlichen Milchlieferanten ein vorrangiges Lieferrecht, sodass die beiden Unternehmen dazu verpflichtet werden die gesamten Milchliefernehmen abzunehmen.
  • Für Lieferung von Minder- oder Übermengen werden die Unternehmen keine Abschläge vom Milchpreis vornehmen.
  • Die Gemeinschaftsmolkerei behält sich vor Zuschläge für Qualitätsstandards wie Tierwohl oder Milchqualität an bäuerliche Milchlieferanten zu bezahlen.
  • Bäuerliche Milchlieferanten dürfen weiterhin ihre Milch im „Abhofverkauf“ und im Direktvertrieb (zB an Hotels, Tourismusunternehmen, Gastgewerbebetrieben, Restaurants, etc.) im freien Umfang verkaufen.
  • Den bäuerlichen Milchlieferanten werden weiterhin befristete Milchlieferverträge für die Dauer von 1, 3 oder 5 Jahren, jeweils mit Verlängerungsoption angeboten.

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geschrieben am

07.10.2022