Bei einem Settlement handelt es sich nicht um einen Vergleich, sondern die Unternehmen anerkennen den von der BWB ermittelten Sachverhalt und akzeptieren die Höhe der von der BWB für angemessen erachteten Geldbußenhöhe.
Bei einem Settlement handelt es sich nicht um einen Vergleich, sondern die Unternehmen anerkennen den von der BWB ermittelten Sachverhalt und akzeptieren die Höhe der von der BWB für angemessen erachteten Geldbußenhöhe.
Ein Zitat besagt: Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. Im Falle der Kartellstrafen eine nicht zu unterschätzende Aussage. Aktuell sind einige Bälle in der Luft.
Spar in Österreich hat es wieder geschafft und ist nicht nur Nummer 1 im heimischen Lebensmittelhandel, sondern hat abermals ordentlich an Marktanteil zugelegt. Hans K. Reisch, Vorstandsvorsitzender der Spar, im Gespräch.
Die EU Kommission gab am 17. Juli ihren Beschluss bekannt, ihre seit Jahren laufenden Voruntersuchungen gegen internationale Einkaufsallianzen einzustellen.
Am 23. Juni ist „World Whistleblowing Day“. Martin Eckel, Compliance- und Whistleblowing Experte bei der internationalen Sozietät Taylor Wessing, beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema.
Im Rahmen der Veranstaltung „Kartellrecht und Compliance“ präsentierte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) die aktualisierte 2. Auflage ihrer Informationsbroschüre.