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BWB: Erstes Fokuspapier zur Branche

Bundeswettbewerbsbehörde veröffentlicht Fokuspapier zur Branchenuntersuchung Lebensmittel - Preisvergleichsplattformen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde startete im Oktober 2022 eine umfangreiche Branchenuntersuchung in der Lebensmittelbranche und veröffentlicht nun den Teilbericht zu Preisvergleichsplattformen. Die Gesamtergebnisse des Abschlussberichtes werden voraussichtlich Ende Oktober 2023 vorliegen. In den letzten Monaten gab es eine intensive öffentliche und politische Diskussion, inwieweit vereinfachte Preisvergleiche für den täglichen Lebensmitteileinkauf einen Beitrag für die Verbraucher:innen leisten können. Daher hat die BWB zusätzlich den Status Quo hinsichtlich Preisvergleichsplattformen erhoben und analysiert, unter welchen Voraussetzungen durch diese eine positive Wirkung auf den Wettbewerb im Sinne der verbesserten Preistransparenz für Konsumenten erzielt werden kann. Abschließend werden Maßnahmen empfohlen, um Preisvergleiche für Konsumenten langfristig zu verbessern.

„Preisvergleichsplattformen bieten den Konsumenten ein Instrument, um Preise besser und rascher vergleichen zu können. Die Voraussetzung ist, dass den Verbrauchern ein intuitives Werkzeug in die Hand gegeben wird. Ein Praxisbeispiel aus Israel zeigt, dass Preise durch Preisvergleichsplattformen um durchschnittlich 4-5 % gesunken sind. Die Rechtssicherheit für die Betreiber solcher Plattformen ist in Österreich aber noch sehr unzureichend. Gleichzeitig sind natürlich die Interessen des Handels an einer korrekten Wiedergabe zu wahren, während es Koordinierungsanreize zu verhindern gilt.“erklärt Generaldirektorin der BWB a.i. Natalie Harsdorf-Borsch.

Zur derzeitigen Marktsituation und den Herausforderungen für Preisvergleichsplattformen

Die bestehenden Transparenzinitiativen werden in Österreich zur Zeit nur von Einzelpersonen betrieben, welche ihr Angebot aktuell für Konsument:innen kostenfrei zur Verfügung stellen. Die Betreiber gaben an, dass es aus technischer Sicht keine allzu großen Schwierigkeiten gäbe, eine Preisvergleichsplattform zu betreiben.

Jedoch bestehe Rechtsunsicherheit für die Betreiber dieser Plattformen beim automatischen Durchsuchen (sog. Web Crawling) der Websites, da einzelne Webseiten von Händlern das Web Crawling in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten würden.

Ein weiteres Problem stelle die mangelnde Einheitlichkeit von Produktbezeichnungen bei verschiedenen Webshops dar. Auch das Ermitteln der Preisdaten ist erschwert, da nicht alle Supermärkte die benötigten technischen Schnittstellen (sog. „API“) zur Verfügung stellen bzw. in manchen Fällen einer Nutzung der Daten auch AGB des Lebensmitteleinzelhandels entgegenstehen.

Da das Onlinesortiment nicht zwingend das Offlinesortiment abbildet, können die Betreiber nur einen Ausschnitt des Gesamtsortiments abbilden. Laut den Betreibern genüge dies jedoch für einen angemessenen Preisvergleich.

Alle fünf Betreiber der Preisvergleichsplattformen planen ihre Projekte in Zukunft weiter auszubauen und zu verbessern.

Folgende erste Erkenntnisse konnten durch die Analyse erlangt werden:

  • Preistransparenz stellt einen wesentlichen Eckpfeiler dar, damit Konsument:innen auf Basis von bedarfsgerechten und intuitiven Vergleichsmöglichkeiten, angemessene Kauf­entscheidungen treffen können.
  • Anhand der von den Betreibern der Plattformen vorgebrachten Preismuster und einer ersten Einschätzung durch die BWB ist davon auszugehen, dass Betreiber:innen von Webshops vermehrt Preise der Konkurrenz online crawlen und entsprechend ihre eigenen (Online) Preise festlegen.
  • Die derzeitige Lage ist durch asymmetrische Preisinformationen charakterisiert. Damit verwerten die Unternehmen schon derzeit Informationen in einem Ausmaß, welches den Konsumenten derzeit nicht offen steht. Es ist daher zu erwarten, dass durch erhöhte Preistransparenz für Konsument:innen der Wettbewerb verstärkt wird.

 

Folgende Empfehlungen könnten einen wesentlichen Beitrag zur Etablierung und Stärkung von Preisvergleichsplattformen im Lebensmittelbereich leisten:

  1. Lebensmitteleinzelhändler, die einen Online-Shop betreiben, allenfalls ab einer gewissen Größe auch unabhängig vom Betrieb eines Online-Shops, sollten verpflichtet werden, die Preisinformationen der angebotenen Lebensmittel über eine Anwendungs-Programmierschnittstelle („API“) zugänglich zu machen.
  2. Der Umfang dieser Informationen sollte mindestens folgende Angaben betreffend EAN Strichcode, Produktname, Herkunft, Hersteller, Marke, Preis, Menge, Gewicht, Angebot, Kategorie etc. enthalten.
  1. Es müssten rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich Preisvergleichsplattformen nachhaltig etablieren können.
  2. Es sollte auch Händlern, die nicht unter die Verpflichtung nach Punkt 1 fallen, die Möglichkeit gegeben werden, ihre angebotenen Produkte zu den gleichen Bedingungen über eine API zur Verfügung zu stellen.

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geschrieben am

15.09.2023