Generative künstliche Intelligenz: BWB übermittelt Beitrag zu den wettbewerblichen Herausforderungen im Rahmen des Call for Contributions der Europäischen Kommission.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) veröffentlicht den Entwurf zum „Standpunkt zu unternehmerischem Wohlverhalten (Code of Conduct)“ zur Konsultation. Unternehmen und Institutionen haben die Möglichkeit bis 27.08.2018 Stellungnahmen abzugeben.
Generative künstliche Intelligenz: BWB übermittelt Beitrag zu den wettbewerblichen Herausforderungen im Rahmen des Call for Contributions der Europäischen Kommission.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) veröffentlicht den Entwurf zum „Standpunkt zu unternehmerischem Wohlverhalten (Code of Conduct)“ zur Konsultation. Unternehmen und Institutionen haben die Möglichkeit bis 27.08.2018 Stellungnahmen abzugeben.
Ein Zitat besagt: Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. Im Falle der Kartellstrafen eine nicht zu unterschätzende Aussage. Aktuell sind einige Bälle in der Luft.
Acht unabhängige österreichische Behörden schließen Vereinbarung zum gemeinsamen „Netzwerk Digitalisierung“. Und: Natalie Harsdorf zur Vorsitzenden der OECD Arbeitsgruppe für Wettbewerb und Regulierung gewählt.
Der Handelsverband hat als freie und überparteiliche Interessensvertretung des österreichischen Handels eine Beschwerde gegen den Online-Marktplatz Temu bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingebracht. Auslöser waren festgestellte Verstöße gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die BWB-Generaldirektorin ernennt drei neue Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter und richtet drei neue ökonomische Fachkoordinationsstellen ein und erlässt neue Geschäftseinteilung.