Industriezucker-Kartell: Nach Vorabentscheidung des EuGH gibt das Kartellobergericht dem Rekurs der BWB gegen die Anwendung des Doppelbestrafungsverbots statt
Die Geschäftsführerin des Fachverbandes für Lebensmittelindustrie stellt die Sachlage ins richtige Licht: die national verpflichtende Herkunftskennzeichnung verstößt gegen EU-Recht.
Industriezucker-Kartell: Nach Vorabentscheidung des EuGH gibt das Kartellobergericht dem Rekurs der BWB gegen die Anwendung des Doppelbestrafungsverbots statt
Die Geschäftsführerin des Fachverbandes für Lebensmittelindustrie stellt die Sachlage ins richtige Licht: die national verpflichtende Herkunftskennzeichnung verstößt gegen EU-Recht.
Ein Zitat besagt: Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. Im Falle der Kartellstrafen eine nicht zu unterschätzende Aussage. Aktuell sind einige Bälle in der Luft.
Marcel Haraszti, Vorstand Rewe International AG und Alexandra Draxler-Zima, Leiterin Finanzen bei der Rewe International AG, über die Entwicklung des Handelsgeschäftes in Österreich.