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7. Lebensmittelrechtstagung „Lebensmittel.Recht.Up2Date“

Konsumgewohnheiten treiben Lebensmittelrecht

So schnell wie die Veränderung der Konsumgewohnheiten kann sich das Lebensmittelrecht nicht anpassen.

Es ist oftmals so: die Praxis ist schneller als die Theorie. Ganz speziell ist das bei der Veränderung der Konsumgewohnheiten zu erkennen, hier kann das Lebensmittelrecht gar nicht so schnell folgen. Das wurde bei der 7. Lebensmittelrechtstagung „Lebensmittel.Recht.Up2Date“ bemängelt. Veranstalter war Quality Austria in Kooperation mit Saicon Consulting.

Ein Beispiel: Mit 1. April 2020 läuft die Frist zur Umsetzung der Verordnung zur Herkunftskennzeichnung von Rohstoffen aus. Der längst versprochene Leitfaden der Behörde lässt allerdings weiter auf sich warten. Damit wird es für die umsetzungswilligen Lebensmittelunternehmen knapp, um noch rechtzeitig Etiketten bestellen zu können. Über dieses und weitere Themen haben die rund 100 Teilnehmer aus den Bereichen Lebensmittelproduktion und ‑handel, Justiz und Behörden angeregt diskutiert.

„Das Lebensmittelrecht gibt den Rechtsrahmen für den Lebensmittelsektor in der EU vor, der mit 860 Milliarden Euro zu den größten Wirtschaftsbereichen der Gemeinschaft zählt und auch die meisten Arbeitsplätze stellt“, unterstrich der Veranstaltungsleiter und Inhaber von Saicon Consulting, Andreas Schmölzer, die Dimensionen. Allerdings werde dieser Rahmen zunehmend unschärfer und bereite den Herstellern und Vermarktern von Lebensmitteln aufgrund der vielen offenen Fragen große Probleme in der Umsetzung.

Im Themenblock „Herkunftskennzeichnung“ gab Christian Jochum von der Landwirtschaftskammer Österreich einen Überblick zum Stand der Auslegungsdiskussion. Zwar sei mit etlichen Monaten Verspätung noch in diesem Jahr mit einer Veröffentlichung in Brüssel und einem ergänzenden Papier in Österreich zu rechnen, dennoch würden wesentliche Eckpunkte unbeantwortet bleiben: „Gerade die Koppelung des Ursprungsbegriffes an das äußerst schwer verständliche Zollrecht verursacht in der Praxis große Probleme“, so Jochum. Zudem wies er auch auf die schlechte Qualität der Regelung hin, die nun nach und nach zu Tage trete. So sei beispielsweise der Ursprungsbegriff bei Frischfleisch ein anderer, als bei Fleisch für die Wursterzeugung, auch wenn es vom selben Tier stamme. Das sei sowohl für Konsumenten als auch für Experten unverständlich. 

Kurioses EuGH-Urteil

Der führende Rechtsexperte für Kennzeichnung Markus Grube von KWG Rechtsanwälte verwies auf ein bedeutsames EuGH-Urteil zu gezüchteten Champignons, die als „Wanderpilze“ im Zuge ihres Wachstums von den Niederlanden nach Deutschland verbracht und mit „Ursprung: Deutschland“ gekennzeichnet werden. Das wurde unlängst vom EuGH bestätigt und damit auch die Unantastbarkeit der EU-Regelungen klargestellt. Daneben stelle sich die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen amtlich kontrolliert werden soll. Das Plenum war sich einig, dass sie nur durch eine Kontrolle der Rückverfolgbarkeit möglich sein wird, da Produktanalysen allein dafür keinesfalls eine Lösung seien. Jedoch sind zu Angaben auf Lieferpapieren auch zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um die Verlässlichkeit der Informationen zu überprüfen und sicherzustellen. Hier werden Zertifizierungen künftig eine noch größere Bedeutung haben.

Tierwohl – eine romantische Hoffnung

Noch keine konkreten Fristen, aber viele Erwartungen sind mit dem Thema Tierwohl verbunden, dazu wurden auch in Österreich erste Markenprogramme etabliert. Vorreiter in der EU ist allerdings Deutschland, wo dieser Tage nun ein nationales Tierwohlkennzeichen rechtlich geregelt wurde. Christiane Bothmann vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigte deutliche Schwächen des Ansatzes auf. Tierschutz sei nicht in Premiumprodukte und Standardartikel teilbar. Über die Entwicklungen in Österreich berichtete Andreas Herrmann von der Agrarmarkt Austria Marketing (AMA). Dem Trend folgend wurde mit dem Modul „mehr Tierwohl“ eine Zusatzausstattung für das AMA Gütesiegel entwickelt, das nun ausgerollt wird. VKI-Expertin Katrin Mittl-Jobst befürchtet einen erneuten „Pickerl-Dschungel“, der für Konsumenten nur schwer verständlich sei. Einig war sich das Plenum darüber, dass die Vorstellungen der Konsumenten zum Thema Tierwohl sehr diffus und wenig an tatsächlichen Tierbedürfnissen orientiert sei und in Summe auch mehr mit einer romantischen Vorstellung der Stadtbewohner zum Landleben zu tun habe, als mit Tierschutzmaßnahmen.

Überwachung und Vollzug

Um die Frage „Die Verantwortlichkeit im Lebensmittelrecht: Stufe oder Kette?“ zu beantworten, rollte Rechtsanwalt Markus Grube in einem weiteren Vortrag die deutsche Rechtsprechung seit den Kriegswirren auf. Ersichtlich wurde eine Reihe von Missverständnissen, die zur Annahme „bei Lebensmitteln sind immer alle schuld“ führten, ohne auf den tatsächlichen Verursacher einzugehen. Das hat sogar in einem EuGH-Urteil Niederschlag gefunden. Für die Kennzeichnung wurde mittlerweile durch die Lebensmittel-Informationsverordnung klargestellt – hier ist nun der am Etikett angegebene Unternehmer verantwortlich. Der Logik folgend sollte grundsätzlich nur jener Unternehmer zur Verantwortung gezogen werden, der auch substantiell Einfluss habe. Dass dies in der österreichischen Rechtsprechung noch nicht berücksichtigt werde, zeigte Bernhard Stöberl, Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes i.R., in einer Fallbesprechung auf. Durch die althergebrachte Beweislastumkehr des Verwaltungsstrafgesetzes könne jeder in der Kette zum Handkuss kommen, da der Vertrauensgrundsatz nicht anzuwenden sei. In der Diskussion wurde deutlich, dass die Rechtsrealität der Verwaltungsgerichtsbarkeit hier in keiner Weise mehr mit der Lebensrealität der anständigen Erzeugung und Vermarktung von Lebensmitteln vereinbar sei.

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geschrieben am

02.10.2019