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Geldbuße gegen Karmasin rechtskräftig
Der OGH als Kartellobergericht hat dem Rekurs der Karmasin Research & Identity GmbH (iF „Karmasin“) nicht Folge gegeben und die vom Kartellgericht (KG) verhängte Geldbuße iHv EUR 50.000 bestätigt.
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Industriezucker-Kartell: Nach Vorabentscheidung des EuGH gibt das Kartellobergericht dem Rekurs der BWB gegen die Anwendung des Doppelbestrafungsverbots statt
Industriezucker-Kartell: Nach Vorabentscheidung des EuGH gibt das Kartellobergericht dem Rekurs der BWB gegen die Anwendung des Doppelbestrafungsverbots statt
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