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BWB veröffentlicht Erläuterung zur Verwendung von Kronzeugenunterlagen

BWB: Entwurf für neuen Kronzeugenregelung-Leitfaden

Die Bundeswettbewerbsbehörde legt einen Entwurf für einen neuen Kronzeugenregelung-Leitfaden zur Konsultation vor.

Die Aufdeckung von Kartellen durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wird wesentlich durch Informationen von Unternehmen unterstützt. Weltweit gibt es mit Stand 2017 bisher 89 derartige wettbewerbsrechtliche Kronzeugenprogramme für Unternehmen. Die in Österreich seit 2006 existierende kartellrechtliche Kronzeugenregelung, die an einer kartellrechtswidrigen Vereinbarung beteiligten, aber ausstiegswilligen Unternehmen durch die Aussicht auf Geldbußenerlass/-minderung zusätzliche Anreize zur Kooperation mit der Behörde und Aufklärung des Sachverhaltes bietet, hat sich als unverzichtbares und erfolgreiches Instrument des nationalen Kartellrechtsvollzuges etabliert. In Österreich hat das kartellrechtliche Kronzeugenprogramm einen weiten Anwendungsbereich und umfasst sowohl horizontale als auch vertikale Verstöße, so dass für Unternehmen keine Unsicherheit über den Anwendungsbereich besteht. Seit seiner Einführung wurden im Rahmen des österreichischen Kronzeugenprogramms bis Ende 2021 115 Kronzeugenersuchen (inkl Kurzanträge) bei der BWB gestellt.

„Die Zahl der Anträge bestätigen die erfolgreiche Praxis der BWB. Der neue Leitfaden zur Kronzeugenregelung soll diese im Sinne der Rechtssicherheit und Transparenz darlegen.“, so die interimistische Generaldirektorin Dr. Harsdorf-Borsch.

Bis zum KaWeRÄG 2021, waren lediglich die Eckpunkte dieser Regelung gesetzlich verankert, die nähere Praxis war in einem von der BWB zu veröffentlichenden Handbuch festgeschrieben. Mit dieser letzten Novelle des österreichischen Kartell- und Wettbewerbsrechts musste es in Umsetzung der Richtlinie 2019/1/EU (ECN+ RL) zu einer weitgehenden Verrechtlichung der Kronzeugenregelung kommen. 

Da die für (potentielle) Kronzeugen relevanten Bestimmungen in verschiedenen Rechts- bzw Informationsquellen zu finden sind und sich überdies auch im Rahmen des Vollzugs der Kronzeugenregelung durch die BWB immer wieder praxisrelevante Fragestellungen ergeben, erscheint es der BWB im Sinne der Transparenz - auch ohne entsprechende gesetzliche Verpflichtung - weiterhin zielführend, ein Guidance-Dokument zu veröffentlichen, das einen möglichst umfassenden und informativen Überblick über alle Aspekte bietet, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Kronzeugenregelung ergeben

Der vorliegende Entwurf wird im Zuge dieser Konsultation einerseits den involvierten Institutionen und beteiligten Verkehrskreisen direkt zur Stellungnahme übermittelt und steht andererseits auch hier allen Interessierten zum Download zur Verfügung: 

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geschrieben am

19.05.2022