Industriezucker-Kartell: Nach Vorabentscheidung des EuGH gibt das Kartellobergericht dem Rekurs der BWB gegen die Anwendung des Doppelbestrafungsverbots statt
Der OGH als Kartellobergericht hat dem Rekurs der Karmasin Research & Identity GmbH (iF „Karmasin“) nicht Folge gegeben und die vom Kartellgericht (KG) verhängte Geldbuße iHv EUR 50.000 bestätigt.
Industriezucker-Kartell: Nach Vorabentscheidung des EuGH gibt das Kartellobergericht dem Rekurs der BWB gegen die Anwendung des Doppelbestrafungsverbots statt
Der OGH als Kartellobergericht hat dem Rekurs der Karmasin Research & Identity GmbH (iF „Karmasin“) nicht Folge gegeben und die vom Kartellgericht (KG) verhängte Geldbuße iHv EUR 50.000 bestätigt.
Ein Zitat besagt: Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. Im Falle der Kartellstrafen eine nicht zu unterschätzende Aussage. Aktuell sind einige Bälle in der Luft.
Die BWB-Generaldirektorin ernennt drei neue Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter und richtet drei neue ökonomische Fachkoordinationsstellen ein und erlässt neue Geschäftseinteilung.