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Verbotsgesellschaft ist am Zug

NEK: Verbotsgesellschaft ist am Zug

Man hat es kommen sehen und doch gehofft, dass es anders kommt: die Nationale Ernährungskommission (NEK) hat das nationale Nährwertprofil beschlossen.

Welche Auswirkungen dieser Beschluss auf die Nahrung- und Genussmittelbranche und den Handel hat, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Zu befürchten ist jedenfalls, dass ein Werbeverbot für bestimmte Lebensmittel und Getränke durch die Hintertür kommt.

Mag. Günter Thumser, Geschäftsführer des Markenartikelverbandes, ließ erst jüngst aufhorchen, als er vor dem Beschluss warnte und meinte, die Entwicklung gehe in die falsche Richtung. Bereits im Februar kam der Stein ins Rollen, als aufmerksame FMCG-Hersteller die leise Untergrabung der Lebensmittelwerbung durch die NEK auffiel. Am 31. 5. war nun die entscheidende Sitzung und es kam das Befürchtete: 
Die Nationale Ernährungskommission (NEK) des Gesundheitsministeriums hat in ihrer gestrigen Sitzung mit deutlich überwiegender Mehrheit die seit langem widersprüchlich diskutierten Nährwertprofile samt darin aufgelisteter Werbeverbote für zahlreiche Lebensmittelkategorien (HFSS-fokussiert) beschlossen.

Sämtliche von vielen Seiten dazu überaus engagiert eingebrachten Forderungen nach vorheriger Überprüfung auf wissenschaftliche Evidenz wurden entgegen der statutarischen Auflagen des NEK von diesem Gremium ignoriert.

Zur Stunde liegt der finale Text des Beschlusses offiziell noch nicht vor.
Es heißt jedoch, dass keine (wesentlichen) Veränderungen mehr eingebracht oder diskutiert worden wären.

Insofern steht nun zu befürchten, dass von den Promotoren dieses Profils die auch ursprünglich bereits angezielte Verknüpfung mit der seit Jänner gültigen AVMD-RL nun als nächster Schritt eingemahnt wird. Wie erinnerlich, wird dort zum Schutz von Kindern vor Lebensmitteln, die zu viel Fett, Salz oder Zucker enthalten, auf entsprechend anerkannte Ernährungsleitlinien Bezug genommen.

Aus Sicht des Markenartikelverbandes (MAV) ist eine wesentliche Voraussetzung für tatsächlich anerkannte Leitlinien deren wissenschaftliche Evidenz. Darauf werden u.a. unsere nächsten Schritte zu lenken sein. Hier wird einmal mehr auch die Tatsache wesentlich, dass dieses Vorgehen des NEK bzw. des Gesundheitsministeriums als übergeordnete Instanz einen absoluten Alleingang zumindest innerhalb Europas darstellt, während die EU bereits an einer einheitlichen Richtline zur Veröffentlichung per 2022/23 arbeitet.

Der MAV agiert hier in gewohnt enger Abstimmung mit anderen Verbänden und Institutionen wie bspw. FIAA und Werberat. "Wir werden uns nach Vorliegen der offiziellen Fassung selbstverständlich klar dazu artikulieren und auf die dramatische Unverhältnismäßigkeit mit ihren nicht nur wirtschaftlichen Folgen hinweisen", so Thumser.

Sehen Sie auch die Aussendung des Werberates hier.

Muss man Kinder vor Werbung für Käpt’n Iglo schützen? Echt jetzt?

„Muss man Kinder vor Werbung für Käpt‘n Iglo oder Bio-Heumilch-Käse schützen? Echt jetzt? Dieses Vorhaben kommt nicht nur zur Unzeit, mitten im vorsichtigen Aufschwung nach der schwersten Wirtschaftskrise seit 1945. Die geplanten Werbeverbote sind auch vollkommen überzogen, wissenschaftlich nicht fundiert und handwerklich mangelhaft. Ganz davon abgesehen, dass sie nicht im Regierungsprogramm stehen und auch nicht vom jüngst novellierten Medienrecht gedeckt sind“, kritisiert Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbandes Lebensmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Österreichs Lebensmittelindustrie steht seit Jahren für verantwortungsvolle Werbung

Die heimischen Lebensmittelhersteller stehen uneingeschränkt und seit Jahren für eine verantwortungsvolle Bewerbung ihrer Produkte gegenüber Erwachsenen und besonders gegenüber Kindern und Jugendlichen. Die Branche hat sich zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben bereits vor über 10 Jahren durch einen Verhaltenskodex unangebrachter audiovisueller kommerzieller Kommunikation für Kindersendungenselbst beschränkt. Diese freiwilligen Werbebeschränkungen rund um Kindersendungen wurden im Jänner 2021 anlässlich der novellierten audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie der EU auf digitale Kanäle (Social Media) erweitert und im Ethik-Kodex der Werbewirtschaft des Österreichischen Werberats ÖWR verankert. Die Umsetzung dazu läuft. Dass diese Selbstbeschränkungen erfolgreich sind, zeigt die Beschwerdebilanz beim ÖWR: Demnach bewegt sich die Zahl der Beschwerden über Lebensmittelwerbung rund um Kindersendungen seit Jahren im niedrigen einstelligen Bereich. Darüber hinaus hilft die heimische Lebensmittelindustrie sehr praktisch und konkret mit, um gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Übergewicht gegenzusteuern - etwa durch die kontinuierliche Reformulierung von Rezepturen für weniger Kalorien.

Fakten und wissenschaftliche Daten fehlen

Vor diesem Hintergrund sorgt die Beschlussfassung für Nährwertprofile in der NEK für große Irritation, zumal wissenschaftliche Daten fehlen. Dieser Umstand wurde in den vergangenen Monaten von vielen Seiten mehrfach kritisiert.

 „Es fehlt an einer fundierten fachlichen Auseinandersetzung auf Basis von Daten und Fakten. Das ist für ein Beratungsgremium des Gesundheitsministers, dessen Kernaufgabe das ‚wissenschaftsbasierte Arbeiten‘ ist, ein Widerspruch in sich“, zeigt sich Koßdorff verwundert. Dabei hatte der frühere Gesundheitsminister Anschober die NEK noch Anfang März dieses Jahres aufgefordert, bis Juni 2021 die nötige wissenschaftliche Evidenz und einen Bericht zum Vorhaben vorzulegen. Erst dann hätten auf Basis dieses Berichts weitere Entscheidungen getroffen werden sollen. „Stattdessen wurde jetzt überraschend von diesem Fahrplan abgegangen und eine Beschlussfassung ohne weitere Beratung im Gremium und ohne Vorlage der Evidenz angesetzt und die vorgesehene Evaluierung gestrichen“, kritisiert Koßdorff.

Kein Alleingang Österreichs innerhalb der EU

Last not least weist die Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie darauf hin, dass die EU-Kommission ohnehin bereits 2022 ein EU-weit einheitliches Nährwertprofil zur Einschränkung der Bewerbung von Lebensmitteln mit hohem Salz-, Zucker- und/oder Fettgehalt vorlegen wird. „Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ist bereits mit einem Gutachten beauftragt, das richtungsweisende Antworten liefern wird. Warum also ein österreichischer Alleingang, der in der Sache völlig überzogenen und inhaltlich nicht fundiert ist. Wir appellieren dringend, das zu überdenken und im europäischen Gleichklang zu agieren“, fordert Koßdorff.

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geschrieben am

01.06.2021