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Kantinenessen soll in seiner Herkunft auch nachvollziehbar sein.

Verordnung für Herkunftskennzeichnung

Neuen Schwung in der Diskussion um Herkunftskennzeichnungen in verarbeiteten Produkten gibt ein Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums.

Den Rückenwind des erfolgreichen Tierschutzvolksbegehrens will Gesundheitsminister Rudolf Anschober nutzen, um bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln einen großen Schritt voran zu gehen. „Mit der in meinem Ministerium ausgearbeiteten Verordnung soll künftig die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung für Speisen, die Rindfleisch oder Eier enthalten, verbindlich vorgeschrieben werden. Wenn das Landwirtschaftsministerium keine Einwände erhebt, können wir das Notifizierungsverfahren einleiten“, freut sich Gesundheitsminister Anschober. 
Da die Lebensmittelkennzeichnung auf EU-Ebene sehr strikt geregelt ist und nur einen sehr engen Spielraum für nationale Maßnahmen lässt, ist dies der erste Versuch einer Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in Österreich, dem weitere folgen werden. 
„Europarechtlich ist vorgeschrieben, dass wir der EU-Kommission den Entwurfstext vorab übermitteln, dann beginnt eine dreimonatige Stillhaltefrist. Sollte es keine Einwände geben, wären wir hier einen großen Schritt in Richtung Transparenz weiter“, so Anschober. Mit der geplanten Kennzeichnung könnten die Konsumenten gezielt auf Speisen zugreifen, in denen heimische Zutaten verwendet werden und damit die Bäuerinnnen und Bauern in Österreich bewusst unterstützen.

Was sagt das Landwirtschaftsministerium?

„Der Entwurf für die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung ist ein wichtiger erster Schritt für mehr Transparenz in diesem Bereich“, sagt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. „Aus meiner Sicht geht er aber noch nicht weit genug, es braucht auch eine Ausweitung auf verarbeitete Produkte. Die Menschen müssen sowohl in Kantinen, als auch beim Griff ins Regal problemlos erkennen können, woher die Lebensmittel stammen, die in den Produkten verarbeitet sind.“ Köstinger verwies in diesem Zusammenhang auch auf ein aktuelles Gutachten des Europarechtlers Prof. Walter Obwexer, das von den beiden Ministerien gemeinsam beauftragt wurde und zum klaren Schluss kommt, dass eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Produkte und Gemeinschaftsverpflegung rechtlich möglich ist und umgesetzt werden kann.

„Unser Ziel ist es, dass wir diese Herkunftskennzeichnung bereits 2021 umsetzen und in Kraft treten lassen können“, so Köstinger. „Es braucht endlich mehr Transparenz, sei es in Kantinen, öffentlichen Einrichtungen, Mensen, Alters- und Pflegeheimen – aber eben auch bei verarbeiteten Produkten. Wir unterstützen den Gesundheitsminister bei allen Anstrengungen, die dazu führen, dass es diese Transparenz über die Herkunft der verwendeten Lebensmittel künftig gibt.“

„Wir werden den vorliegenden Entwurf nun um die nötigen Erweiterungen ergänzen und mit dem Gesundheitsministerium abstimmen“, kündigte die Landwirtschaftsministerin an.

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geschrieben am

27.01.2021