BWB ermittelt gegen Amazon
Wie aus einer Pressemeldung der BWB bekannt wurde, startet die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde Ermittlungen gegen den Onlinehändler Amazon. Konkret gegen Amazon Services Europe S.à.r.l. (Betrieb des Amazon.de Marketplace) mit Sitz in Luxemburg. Den Ermittlungen gehen erste Analysen des Sachverhaltes, Gespräche mit der Europäischen Kommission und dem deutschen Bundeskartellamt voraus.
Der Grund sind unfaire Geschäftspraktiken und Verhaltensweisen gegenüber österreichischen Händlern. Es wird geprüft, ob das Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung gegenüber Händlern missbraucht, die auf dem Amazon-Marktplatz aktiv sind und auf diesen angewiesen sind.
Es werden die Konditionen untersucht, zu denen das Unternehmen Amazon österreichischen Händlern Zutritt zu seinem Marktplatz gewährt.
Es besteht unter anderem der Verdacht, dass Amazon andere Händler auf seinem Marktplatz benachteiligt und dadurch versucht, seine eigenen Angebote zu bevorzugen.
Startschuss gab der Handelsverband, der der BWB eine größere Anzahl an Beschwerden österreichischer Händler übermittelte, welche derzeit geprüft und vertiefend analysiert werden.
Die Beschwerden betreffen nach derzeitigem Stand folgende Verhaltensweisen:
- Unbegründetes und plötzliches Sperren von Händlerkonten,
- Verpflichtung die Einkaufspreise offen zu legen,
- Hinzufügen von unrichtigen Lieferangaben durch Amazon bei den Händlern,
- Unbegründeter Verlust von Produktrankings der Händler,
- und Gerichtsstandklauseln, die eine Klage erschweren.
Die Ermittlungen der BWB werden ua Marktbefragungen umfassen.
Ziel ist es, festzustellen, ob Amazon wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen anwendet und dadurch gegen das österreichische Kartellgesetz und europäisches Kartellrecht verstößt.
„Die digitale Welt ist kein rechtsfreier Raum. Auch global agierende Unternehmen müssen sich an die österreichischen Gesetze halten. Die BWB wird vertieft prüfen. Es kann dazu kommen, dass bestimmte Vertragsklauseln durch Auflagen angepasst werden oder die BWB einen Antrag an das Kartellgericht auf Verhängung einer Geldbuße bzw. einen Abstellungsantrag stellt. Zunächst müssen die Ergebnisse der Ermittlungen abgewartet werden.“, so Dr. Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde.
Es ist beabsichtigt, eng mit dem deutschen Bundeskartellamt zusammenzuarbeiten, das ebenfalls Ermittlungen im November 2018 aufgenommen hat.
Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung durch das Kartellgericht gilt die Unschuldsvermutung.
Die Sparte Handel in der Wirtschaftskammer stellt als Interessensvertretung klar, dass das Aufdecken unfairer Handelspraktiken durch die BWB zu begrüßen sei - man stehe als Mediator aber auch zur Verfügung.
Um gesetzliche Lücken zu schließen und Wettbewerbsgleichheit für rund 77.000 Handelsunternehmen in Österreich zu schaffen, fordert die Bundessparte Handel:
• Die Einführung der so genannten „Plattformhaftung“, und zwar schon früher als ab dem Jahr 2021 wie von der EU vorgesehen: Demnach sollen Online-Plattformen nicht nur die Mehrwertsteuer erheben, sondern auch Schuldner für die Mehrwertsteuer auf Einfuhren sein.
• Die Erhöhung der Kontrolldichte in der Zollprüfung: „Um das Problem der Unterdeklarierung der Warenwerte beim Direktversand aus Drittländern zu lösen, fordern wir stärkere Zollkontrollen“, so Thalbauer.
• Postpaketpreise: Durch eine Konzession (aus dem Jahr 1874!) wird der Preis für Paketpost aus China künstlich niedrig gehalten. „Dieses System muss überdacht und ehestmöglich geändert werden“, so Thalbauer.
• Ertragssteuern dort, wo der Gewinn erwirtschaftet wird: „Hier geht es um eine gerechtere Besteuerung des ausländischen Online-Handels“, hält Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel fest.