20m2-Regel gilt auch im Supermarkt
Autorin: Michaela Schellner
Wieder einmal sorgt eine Verordnung des Gesundheitsministeriums für Unmut in der Branche. Denn nach der Aufregung um die FFP2-Masken, die der Lebensmittelhandel in Umlauf bringen sollte (retailreport.at hat berichtet), sieht der neue Erlass nun vor, dass künftig 20 Quadratmeter Platz pro Kunde zur Verfügung stehen müssen. Bisher haben 10 Quadratmeter ausgereicht. Bundesminister Rudolf Anschober begründet diese Verschärfung mit dem Gleichheitsgrundsatz, weshalb für alle Händler – am 8. Februar dürfen nach sechs Wochen Lockdown auch wieder jene abseits der Grundversorgung öffnen – die gleichen Regeln gelten müssten.
Eine Aussage, die Nah&Frisch-Geschäftsführer Hannes Wuchterl nicht nachvollziehen kann. „Das Einkaufen von Lebensmitteln mit dem Besuch eines Möbelhauses oder eines Textilgeschäftes gleichzusetzen ist für mich völlig unverständlich. Warum hier eine Verschärfung für den Lebensmittelhandel notwendig sein soll versteht niemand. Die 10m² pro Kunden haben im Lebensmittelhandel perfekt funktioniert.“ Und weiter meint er: „Wenn das so kommt, bleiben kleinen selbstständigen Kaufleuten nur zwei Möglichkeiten. Vorübergehend zusperren oder verordnungswidrige Situationen riskieren. 20m² pro Kunde, das ist nicht machbar!“ In den Nah&Frisch-Geschäften sind im Schnitt ein bis zwei Mitarbeiter beschäftigt. Die Anzahl der Kunden im Geschäft laufend zu kontrollieren sei darüber hinaus auch aufgrund der baulichen Gegebenheiten oft nicht möglich. „Und dass wir eine zusätzliche Mitarbeiterin als ‚Türsteher‘ vor den Eingang stellen, das wird ja wohl niemand ernsthaft erwarten“, so Wuchterl weiter.
Der Geschäftsführer ist über die Maßnahme auch deshalb so verärgert, weil es keinerlei Evidenz dafür gebe, dass sich das Coronavirus beim Einkauf im Lebensmittelhandel verbreite, zumal die Nah&Frisch Gruppe und ihre Kaufleute selbstverständlich alle sinnvollen Maßnahmen unterstützen, die helfen, die Covid-19 Krise zu bewältigen. „Aber wir sollen jetzt unsere Kunden, und das sind sehr oft ältere Menschen, also genau die vulnerable Gruppe, vor die Tür sperren? Und das mitten im Hochwinter. Das ist doch gesundheitspolitisch geradezu kontraproduktiv! Im Namen aller selbständigen Kaufleute im Lebensmittelhandel appelliere ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister Anschober: Kehren Sie zurück zu der bewährten und erfolgreich gelebten 10m²-Regel für den Lebensmitteleinzelhandel!“