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Black Friday Logo

Wortmarke frei verwendbar

Das OLG Wien hat entschieden: die Wortmarke Black Friday ist frei verwendbar.

Der Begriff "Black Friday" darf von jedem Händler in Österreich frei verwendet werden. Die Verwendung des Begriffes stand im Zweifel, da die Super Union Holdings Ltd aus Hongkong den Markenschutz der deutschen Wortmarke "Black Friday" auf Österreich erstrecken wollte . Eine Schutzzulassung hätte dazu geführt, das rückwirkend mit dem Tag der internationalen Ausdehnung der Schutz auch in Österreich wirksam geworden wäre. Dieser Umstand hatte in der heimischen Händlerschaft zu Verunsicherung geführt, die nun ein Ende hat.

Was bedeutet das konkret für den heimischen Handel? "Der populäre Begriff ‚Black Friday‘ ist in Österreich als Wortmarke nicht schützbar und darf somit von jedem Händler frei verwendet werden", so Rechtsanwalt Martin Prohaska-Marchried von TaylorWessing.  Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig, wie eine Mitteilung vom Patentamt an die Rechtsanwälte TaylorWessing – die den Handelsverband bei diesem Thema rechtlich begleitet haben – bestätigt hat.

Die eigene, angemeldete Wort-Bild-Marke des Handelsverbandes zum "Black Friday" wird der Handelsverband nun löschen lassen. "Angesichts der rechtskräftigen Entscheidung des OLG Wien besteht für eine eigene Wort-Bild-Marke des Handelsverbandes keine Notwendigkeit mehr. Wir werden unser Black-Friday-Sujet jedoch allen Mitgliedern des Handelsverbandes als Logo kostenfrei zur Verfügung stellen", bestätigt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

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geschrieben am

08.07.2019