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Handelsobmann in der WKO, Peter Buchmüller

Warenhandels-Richtlinie entschärft

Der Warenhandels-Richtlinie konnte ein wesentlicher Giftzahn gezogen werden, ursprüngliche Pläne hätten Österreichs Handel stark belastet.

Bis zuletzt wurde auf EU-Ebene die Dauer der so genannten Vermutungsfrist bei der Warenhandels-Richtlinie diskutiert. Ursprünglich hätten Händler für Mängel jeglicher Art zwei Jahre lang beweisen müssen, dass die Ware beim Kauf in Ordnung war. „Das hätte den heimischen Handel stark belastet“, so der Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich, Peter Buchmüller. „Die zwei Jahre der so genannten Vermutungsfrist konnten nun grundsätzlich auf ein Jahr reduziert werden. Das ist zwar immer noch mehr als die derzeit geltenden sechs Monate, aber ein gerade noch tragbarer Kompromiss“, so Buchmüller.

Nun ist die Richtlinie entschärft: „Dieser Richtlinie, die heute im Plenum des EU-Parlaments beschlossen wurde, konnte dank unserer Mitwirkung ein wesentlicher Giftzahn gezogen werden", so der Handelsobmann.

Befragung von Handelsunternehmen

Um für die Zukunft gerüstet zu sein, startet die Branchenvertretung in der WKO eine umfassende Befragung. Nach dem Abschluss der Entgeltreform im Handel streben die Sozialpartner eine Reform der Arbeitszeitgestaltung und der Abgeltung im Kollektivvertrag an. 

Als Basis für diesen Reformprozess haben Bundessparte Handel und GPA-djp eine groß angelegte Befragung sowohl von Handelsangestellten als auch Unternehmern gestartet. An der mehrteiligen Befragung kann zum einen über die Webseite www.derhandel.at , zum anderen auf www.gpa-djp.at/handel mitgemacht werden. Die Ergebnisse werden im Mai vorliegen.

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geschrieben am

28.03.2019