Wachau wird DAC-Gebiet
Nach eingehenden Überlegungen und Konsensfindung innerhalb des Gebiets legte die Wachau einen DAC-Verordnungsentwurf im Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vor, der nun von der zuständigen Bundesministerin Elisabeth Köstinger unterschrieben wurde. Damit ist die geschützte Herkunftsbezeichnung „Wachau DAC“ die bereits fünfzehnte ihrer Art in Österreich.
„Mit der Wachau haben wir nun ein weiteres wichtiges Mitglied in der österreichischen DAC-Familie“, zeigt sich Chris Yorke, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing GmbH (ÖWM) erfreut. „Damit setzt Österreichs Weinwirtschaft den nächsten Schritt auf dem Weg des Herkunftsmarketings. Dieser bewährt sich nun bereits seit 17 Jahren und erfreut sich auch international großer Anerkennung.“
Wachau DAC-Weine werden in drei Stufen unterteilt: Gebietswein, Ortswein, Riedenwein. Eine Besonderheit: Auf allen Ebenen verpflichten sich die Winzer zur Handlese. Bereits in den 1980er-Jahren etablierte der Gebietsschutzverband „Vinea Wachau“ die Stufen „Steinfeder“, „Federspiel“ und „Smaragd“, unterschieden nach dem natürlichen Alkoholgehalt der Weiß- und in seltenen Fällen auch Rosé-Weine seiner Mitglieder. Innerhalb des neuen DAC-Systems bleibt diese weithin bekannte und geschätzte Einteilung erhalten.