Nach UTP ist vor UTP
Vorläufiges Aus für UTP. Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, Elisabeth Köstinger, wollte ja die UTP-Richtlinie unter ihrer Ratspräsidentschaft unter Dach und Fach bringen, man konnte sich aber auf keine gemeinsame Lösung in der Trilogverhandlung einigen. Die Vorstellungen zum Anwendungsbereich lagen aber zu weit auseinander: Das Europäische Parlament wollte eine Ausdehnung des Schutzes auf Unternehmen mit 1,25 Mrd. € Umsatz, die rote Linie für Kommission und Rat lag bei 250 Mio Euro.
Nun wird unter dem rumänischen Ratsvorsitz weiterverhandelt, ob es zu einer Einigung vor der EU-Wahl im Mai 2019 kommt, ist fraglich. Dazu kommt ein nicht unwesentlicher juristischer Aspekt: Der Umfang des Geltungsbereichs der EU-Richtlinie zu UTPs wäre aus Sicht des Handels rechtlich mehr als fragwürdig. „Die entsprechende Bestimmung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union gibt es nämlich nicht her, die Beziehungen zwischen Händlern und nicht-landwirtschaftlichen Lieferanten zu regeln“, hält Handelsobmann Peter Buchmüller fest. WKO und Handelsverband haben unisono auf die prekäre Situation aufmerksam gemacht. Eine freiwillige Selbstverpflichtung des Schutzes der Landwirtschaft gegenüber gibt es ja von allen Händlern. Sie wird auch umgesetzt.