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UTP: Ministerrat schiebt unserem Lebensmittelhandel Schwarzen Peter zu

UTP: Ministerrat schiebt LEH Schwarzen Peter zu

Schützt UTP-Gesetzentwurf große Lieferanten vor kleinen Händlern? Ein Kommentar von Dr. Hanspeter Madlberger.

Passend zur nahenden Krampuszeit stellt unsere Bundesregierung dem Lebensmittelhandel die Rute ins Fenster. Mit dem Ministerrats-Beschluss über "unlautere Handelspraktiken in Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen", der die Handschrift von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger trägt, aber von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck eingebracht wurde. Was auch innerhalb der Wirtschaftskammer für einige Irritation  sorgte.

Das  abgeänderte "Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen" soll demnächst vom Nationalrat abgesegnet werden und damit Gesetzeskraft erlangen. Am 1.12. befasst sich der parlamentarische Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie mit der Materie. Wann im Nationalrat darüber abgestimmt wird, steht zur Zeit noch nicht fest. Interessensvertreter (wie WKO und Handelsverband) und zuständige Behörden (wie die BWB)  können bis zum Zeitpunkt der Abstimmung im Hohen Haus ihre Stellungnahmen einbringen.

Beschwerderecht für Großlieferanten. Wie kam es  zur eine Milliarde-Euro-Obergrenze?

Die Frau Landwirtschaftsministerin darf aufatmen. Überfälliger EU-Auftrag zur Umsetzung der UTP-Richtlinien erfüllt, ja sogar übererfüllt! Mit der mittlerweile viel diskutierten Anhebung der Umsatz-Obergrenze für das Lieferanten-Beschwerderecht. In der EU ist festgeschrieben, dass sich Lebensmittel-Lieferanten bis zu einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro an die neu einzurichtende Ombudsstelle wenden können, wenn ihrer Ansicht nach ein Kunde aus dem Lebensmittelhandel, dessen Jahresumsatz die 5 Milliarden-Euro-Grenze überschreitet, gegen UTP-Auflagen verstößt. Wie Insider berichten, hat das Köstinger-Ministerium die Anhebung dieser Grenze auf eine Milliarde Euro im letzten Moment in den Gesetzesentwurf hineinreklamiert. Das Wirtschaftsministerium blieb "schmähstad" und in der WKO kursiert der Sager: "Das ist nicht auf unserem Mist gewachsen". Ein treffendes Bild, entnommen der Bio-Landwirtschaft.

Mit diesem Schachzug hat Österreichs ranghöchste Agrarpolitikerin ihrer Klientel, insbesondere den in der Lebensmittelproduktion tätigen Raiffeisen-Genossenschaften ein großzügiges Weihnachtsgeschenk beschert. Und die Intentionen der Wettbewerbshüter locker konterkariert. Hauptziel der UTP-Gesetzgebung ist es ja, kleine agrarische Lieferanten vor dem Marktmacht-Missbrauch seitens großer LH-Konzerne zu schützen. Bald aber können, wenn es nach der Regierung geht, in Österreich auch Big Player, ja sogar Marktführer aus dem Sektor der  Milch- und Fleischverarbeitung, sofern sie das Limit von einer Milliarde Jahresumsatz nicht überschreiten, dieses Schutzhaus für Opfer unfairer Handelspraxis aufsuchen. Nicht unerheblich wäre auch die Beispielswirkung  für die gesamte EU. Wie sagt doch der Dichter Friedrich Hebbel: "Dies Österreich ist eine kleine Welt, in der die große ihre Probe hält." Schon zirkulieren Gerüchte, wonach auch seitens der deutschen Bauernschaft die "Ösi-Milliarde" ins Auge gefasst wird.

Handel empört über "Golden Plating"

Die Empörung über dieses "Golden Plating", die in den Stellungnahmen des LH-Bundesgremialvorstehers und Spar Kaufmanns Christian Prauchner und des Handelsverbands-Geschäftsführers Rainer Will zum Ausdruck kommt (siehe die Meldungen retailreport.at) sind da nur allzu berechtigt. Der Handelsverband moniert die fehlende Reziprozität und verlangt, das Gesetz dürfe nicht nur kleine Lieferanten vor großen Kunden sondern müsse vice versa auch kleine Händler vor marktstarken Lieferanten schützen.

Damit wird eine semantische Schwachstelle der seit Jahren laufenden UTP-Diskussion angesprochen. In den Gesetzesvorlagen ist stets von "Unfairen Handelspraktiken" die Rede, gemeint aber sind Maßnahmen gegen unfaire Händler-Praktiken. Da wird also dem Lebensmittelhandel  im marktwirtschaftlichen Wettbewerb a priori der Schwarze Peter zugeteilt. Und durch diesen Generalverdacht der konsumnahen Stufe der Lebensmittel-Supply Chain pauschal unterstellt, Wertschöpfungs-Klau an der Landwirtschaft und der agrarnahen Lebensmittelproduktion zu betreiben. Was umso bedauerlicher ist, als hierzulande sowohl Spar als auch Rewe sich inhaltlich mit den Auflagen des UTP-Wohlverhaltenskatalogs  einverstanden erklärt haben.

Gilt der nationale oder der internationale Jahresumsatz?

Nachschärfungsbedarf herrscht auch bei der Definition des Begriffes "Jahresumsatz" im  Gesetzesentwurf. Dieser sieht sechs Stufen von Umsatzrelationen zwischen Lebensmittel-Lieferanten und Lebensmittelhändlern vor, auf die das Verbot und die Ahndung unlauterer Handelspraktiken anzuwenden ist. Die sechste Stufe gilt für die Geschäftsbeziehungen zwischen Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als 350 Millionen und höchstens einer Milliarde Euro haben, mit Käufern (=Lebensmittelhändlern), die einen Jahresumsatz von mehr als 5 Milliarden Euro erreichen. Würden für diese Eingrenzung die in Österreich erzielten Umsätze herangezogen, käme es zur skurrilen Situation, dass selbst marktstarke heimische Lebensmittellieferanten zwar gegen Spar, Rewe und Hofer UTP-Beschwerde einbringen könnten, nicht aber gegen Lidl Österreich, weil dieses Unternehmen hierzulande deutlich unter dem 5 Milliarden Umsatz-Limit liegt. Wirtschaftsjuristen tendieren zur Ansicht, dass bei UTP-Fragen keinesfalls der nationale, sondern der internationale Konzernumsatz eines Händlers (aber auch eines Lieferanten) als Abgrenzungskriterium heranzuziehen sei. Gerade bei Großfilialisten fallen Sortiments- und  Einkaufsentscheidung auf  höchster Konzernebene. Europas größter Lebensmittelhändler, die Schwarz-Gruppe (mit Lidl und Kaufland) würde demnach auch hierzulande den UTP-Reglement unterliegen.

Organisierte Kaufleute sind keine Befehlsempfänger

Feinarbeit am Gesetz ist auch hinsichtlich der Kaufleute in den Handelsketten wie Spar, Adeg oder Nah&Frisch  gefragt. Werden sie als selbstständige Unternehmer eingestuft oder als "Franchisenehmer" mit ihrem Großhandelspartner in einen gemeinsamen Umsatz-Topf geworfen? Es wäre ja grotesk, würde ein kleiner Kaufmann, der mit kleinen Bauern und dem Lebensmittelhandwerk aus seiner Region nahversorgend und  klimaschonend zusammenarbeitet, der unfairen Handelspraxis bezichtigt, weil ein Großlieferant gegen seinen Großhandelspartner UTP- Beschwerde einbringt. Noch hat das Hohe Haus Zeit, diesen mittelstandsfeindlichen Makel des UTP-Gesetzentwurfs auszubügeln. Es wäre ein Akt der Fairness gegenüber einer Branche, die in Corona- und Lockdown-Zeiten ein extrem hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung an den Tag legt.

Kommentar Dr. Hanspeter Madlberger

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geschrieben am

25.11.2021