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UTP geht durch den Ministerrat

UTP geht durch den Ministerrat - Reaktionen

Es klingt weniger wie ein Gesetz, eher wie eine Drohung der Landwirtschaftsministerin Köstinger: Schluss mit unfairen Praktiken.

Am Mittwoch war es offiziell: Der Ministerrat beschloss die Änderungen des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetztes und die Einrichtung einer weisungsfreien Ombudsstelle.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger triumphiert: „Heute ist ein guter Tag für die heimischen Bauern und kleinen Verarbeiter. Jetzt ist endlich Schluss mit unfairen Geschäftspraktiken. Vertrauen ist gut aber Kontrolle ist besser. Wir haben genug Lippenbekenntnisse von den großen Handelsketten gehört. Mit der Änderung des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes haben wir nun erstmals eine Handhabung gegen diese erpresserischen Praktiken. Diese Gesetzesänderungen werden noch heuer im Parlament beschlossen und mit Jahresbeginn 2022 in Kraft treten“. 

In Kürze sind die wesentlichen Punkte:

  • Ombudsstelle für heimische Bauern, Verarbeiter und Produzenten
  • Arbeit der Ombudsstelle beginnt am 1. März 2022
  • Ausweitung der Definition „unfaire Geschäftspraktiken“ auf keine Gewährung schlechterer Konditionen im Vergleich zu dessen Mitbewerbern bei gleichwertiger Leistung aus unsachlichen Gründen, sowie die Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder Vermarktungsformen.
  • Geltungsbereich wurde von 500 Mio. Euro Umsatz auf 1 Mrd. Euro Jahresumsatz ausgeweitet
  • Anonyme Einbringung der Betroffenen

Reaktionen

Wenig überraschend begrüßen die ÖVP-Abgeordneten, der Bauernbund, die Landwirtschaftskammer aber auch Bio Austria den Beschluss im Ministerrat. Auch Christian Prauchner, Kaufmann und Obmann des Lebensmittelhandels in Österreich begrüßt die Richtlinie, allerdings sieht er sie auch kritisch, denn für Unverständnis im Handel sorgt hingegen die geplante Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Gesetzes auf Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten mit bis zu 1 Mrd. Euro Umsatz. Laut EU-Vorgaben fallen nur Geschäfte mit Lieferanten bis zu 350 Mio Euro Umsatz in den Anwendungsbereich. „Frau Bundesministerin Köstinger spricht medial gerne von kleinen Bauern und Lieferanten, die durch die Richtlinie geschützt werden sollen. Bei Großkonzernen mit einem jährlichen Umsatz von bis zu 1 Mrd. Euro kann von schutzbedürftigen Lieferanten aber sicher nicht mehr die Rede sein. Diese sachlich nicht gerechtfertigte Übererfüllung von EU-Vorgaben sehen wir kritisch und verweisen auf das aktuelle Regierungsprogramm, das festlegt, dass derartiges Gold Plating zu vermeiden ist“, sagt Prauchner. Und noch eines: die geplante Einrichtung einer Erstanlaufstelle sieht der Lebensmittelhandel grundsätzlich als nützliches Instrument, um mögliche Beschwerdefälle einer schnellen und objektiven Erstprüfung zuzuführen. Dazu sollte die Stelle aber unabhängig und unparteiisch sein. 

Handelsverband: Klientelpolitik

Der Handelsverband bringt es noch konkreter und ortet drei große Kritikpunkte:

Kritikpunkt 1: Ausweitung der Umsatzschwelle für Lieferanten von 350 Mio. auf 1 Mrd. Euro

Laut EU-Richtlinie sollen Lieferanten mit einem Jahresumsatz bis zu 350 Millionen Euro gegenüber Käufern bzw. Händlern geschützt werden. Der Köstinger-Entwurf sieht jedoch eine Verdreifachung dieser Umsatzschwelle aus. Geschützt werden sollen nun Lieferanten mit einem Jahresumsatz bis zu einer Milliarde Euro gegenüber Käufern bzw. Händlern mit einem Jahresumsatz von mehr als fünf Milliarden Euro. Bundesministerin Köstinger schießt damit weit über das Ziel hinaus, die laut eigenen Angaben vor allem „kleinen“ Erzeuger vor unfairen Handelspraktiken schützen zu wollen. Dass mit dieser Ausweitung des Schutzbereichs eindeutig Klientelpolitik betrieben wird, zeigt auch ein Passus im Gesetz, wonach ausschließlich im Verhältnis zu Behörden nur Lieferanten mit einem Jahresumsatz bis 350 Millionen Euro geschützt werden sollen.

"Welcher kleine Erzeuger erwirtschaftet einen Umsatz von einer Milliarde Euro? Es muss endlich Schluss mit Klientelpolitik sein. Die Ausweitung des Schutzbereiches auf eine Milliarde Euro ist nicht gerechtfertigt und hat wohl den Hintergrund, auch die großen Molkereien ‚schützen‘ zu wollen", so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Kritikpunkt 2: Kartellrechtlich fragwürdige zusätzliche "verbotene Handelspraktiken"

Auf die Liste der verbotenen Handelspraktiken wurde zusätzlich eine kartellrechtlich sehr fragwürdige Bestimmung aufgenommen. Der Käufer darf dem Lieferanten bei Bestehen eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts ohne sachliche Rechtfertigung bei gleichwertiger Leistung keine unterschiedliche Bedingungen im Vergleich zu anderen Vertragspartnern mehr gewähren, insbesondere im Hinblick auf die Höhe des Preises oder die Zahlungsbedingungen. Diese Bestimmung greift erheblich und unverhältnismäßig in den Markt ein. Die fehlende Definition von „wirtschaftlichem Ungleichgewicht“ sorgt zusätzlich für Rechtsunsicherheit.

Kritikpunkt 3: Ombudsstelle nur für Landwirte & Produzenten, aber nicht für Händler?

Überdies sieht der heutige Ministerratsbeschluss die Implementierung der vom Handelsverband gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium initiierten und lange angekündigten weisungsfreien, unabhängigen Ombudsstelle ab März 2022 vor.

"Dies ist grundsätzlich positiv, allerdings sollte diese Anlaufstelle nicht nur allen heimischen Landwirten, Produzenten und Verarbeitern offenstehen, sondern auch dem Lebensmitteleinzelhandel und insbesondere den kleinen Nahversorgern des Landes. Wertschöpfungsketten sind keine Einbahnstraße und die Marktmacht selbstständiger Kaufleute gegenüber den großen Molkereikonzernen des Landes darf wohl als überschaubar angesehen werden", so Handelssprecher Rainer Will abschließend.

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geschrieben am

19.11.2021