Direkt zum Inhalt

Warnung vor Schnellschuss

Wie retailreport.at von Insider-Informationen erfuhr, könnte UTP vor Weihnachten doch noch durchgewunken werden. Zum Nachteil für den Handel.

Die EU-Richtlinie Unfair Trading Practices (UTP), welche eigentlich KMU in der Lebensmittelieferkette schützen soll, könnte kurz vor Weihnachten noch durchgewunken werden – jedoch ohne Wirkungsfolgenabschätzung und mit einem massiv ausgeweiteten Schutzumfang für Großunternehmen.

In ganz Europa haben Einzelhändler und Großhändler mit größter Verwunderung auf die gestrigen Ankündigung des EU-Agrarrates reagiert, die geplante UTP-Richtlinie kurzfristig noch vor Weihnachten beschließen zu wollen. Morgen ist hierfür eine sog. Trilogverhandlung angesetzt, in der u.a. eine völlig neue Größenklasse von mittelständischen Unternehmen mit einer willkürlich festgelegten Umsatzhöhe von bis zu 300 Mio. Euro geschaffen werden soll, die unter die UTP-Richtlinie fallen.

Ursprünglich war die Intention der UTP-Richtlinie, landwirtschaftliche Betriebe mit einem Umsatz von unter 50 Mio. Euro, in der Lebensmittellieferkette besser zu schützen, was auch der Lebensmitteleinzelhandel ausdrücklich begrüßt hat. Nun soll der Anwendungsbereich jedoch auf Druck der Markenartikelindustrie und von Paolo De Castro, Berichterstatter des Europäischen Parlaments, auch auf millionenschwere, mittelgroße Lebensmittelhersteller ausgedehnt werden, welche bereits heute weit höhere Gewinnmargen als Einzelhändler aufweisen. Geschützt werden sollen damit also nicht nur mehr die kleinen Bauern, sondern große Molkereien und Markenhersteller mit einem Umsatz von bis zu 300 Mio. Euro, was einem 6-fach höheren Wert als entspricht, als ursprünglich im Kommissionsvorschlag vorgesehen. Denn eine Frage stellt sich: Wie viele landwirtschaftliche Betriebe haben in Europa einen Umsatz von 300 Millionen Euro?

Allein in Österreich würde diese Regelung rund. 99 Prozent aller Lieferanten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem heimischen Handel geben. Wenn das Gesetz so kommt, würde es wohl oder übel auch zu steigenden Konsumentenpreisen führen. Einziger Gewinner wären die Hersteller – auf Kosten der Konsumenten und heimischer Händler. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Einigung unter Zeitdruck als Vorwand dienen könnte, noch mehr Praktiken zu verbieten, welche vor allem von den Wünschen multinationaler Großunternehmen angetrieben werden.

Fazit: Eine Ausweitung des Schutzbereiches auf produzierende Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 300.000.000 Euro wäre ohne jegliche Wirkungsfolgenabschätzung fahrlässig und würde annähernd alle produzierenden Unternehmen in den Schutzbereich stellen und damit massiv und mit unabsehbaren Folgen in die freie Marktwirtschaft eingreifen.

Der österreichische Handel bekennt sich ganz klar zu Fairness im Umgang mit der Landwirtschaft und anderen Geschäftspartnern in der Wertschöpfungskette und hat durch eine Selbstverpflichtungserklärung sowie die Konzeption einer Ombudsstelle für außergerichtliche Streitschlichtung konkrete Maßnahmen gesetzt. Eine einseitige Bevorzugung der großen Hersteller kann jedoch nicht im Interesse des nationalen Wirtschaftsstandortes sein.

Kategorien

Tags

geschrieben am

18.12.2018