Direkt zum Inhalt

Schluss mit unfairen Handelspraktiken

Die Wogen zwischen Handel und Landwirtschaft gehen hoch, nun meldet sich der Europaabgeordnete Othmar Karas zu Wort.

In einer eigenen Aussendung fordert Othmar Karas den Stopp der unfairen Handelspraktiken:

"Unfaire Handelspraktiken großer Handelsketten zu Lasten der Landwirte und anderer wirtschaftlich abhängiger Lieferanten sind leider weit verbreitet. Damit machen wir jetzt Schluss", sagt der Europaabgeordnete Othmar Karas nach der Abstimmung über eine entsprechende EU-Richtlinie im Agrarausschuss des Europaparlaments zu Wochenbeginn. "Unlautere Unarten wie verspätete Zahlungen oder kurzfristige Abbestellungen von Lieferungen werden verboten. Denn sie können die wirtschaftliche Existenz der Landwirte bedrohen."

"Die Basis der neuen EU-Regeln ist das Recht des Bauern und anderer wirtschaftlich abhängiger Lieferanten auf einen schriftlichen Vertrag mit dem Abnehmer", erläutert Karas. "Damit sind die Rechte und Pflichten auf beiden Seiten geklärt und können nicht wie bisher einseitig von heute auf morgen von den Handelsketten geändert werden. Es wird verboten sein, das unternehmerische Risiko einseitig auf den Lieferanten abzuwälzen."

"Denn zur sozialen Marktwirtschaft gehört, dass wir schwächere Marktteilnehmer vor der Übermacht der Großen schützen", sagt Karas. "Dass die neuen Vorgaben höchstens der lebensmittelverarbeitenden Großindustrie zu Gute kommen würden, wie manche monieren, ist dagegen unzutreffend. Die Großindustrie ist ja gerade nicht in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem Handel. Auch wollen wir keinesfalls einen Keil zwischen die Landwirte und den Einzelhandel treiben. Aber die Geschäftsbeziehungen müssen fair und zum Wohle beider Seiten gestaltet werden."

"Ein weiteres wichtiges Element ist daher das europaweite Recht auf anonyme Beschwerden bei den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten bei Verstößen - also der weiteren Anwendung unfairer Handelspraktiken", sagt Karas. "In Österreich gibt es das bereits, die Bundeswettbewerbsbehörde ist in solchen Fällen der Ansprechpartner für geschädigte Bauern und andere wirtschaftlich abhängige Lieferanten."

Mit der Abstimmung im Agrarausschuss wurde die Position des Europaparlaments für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten festgelegt, die noch ausständige Bestätigung dieser Position im Plenum gilt als Formsache. "In den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten sollten wir die Definition der wirtschaftlichen Abhängigkeit von Lieferanten und den Geltungsbereich noch nachschärfen, damit keine Missverständnisse entstehen können, eindeutig klar ist, dass die lebensmittelverarbeitende Großindustrie nicht von der Richtlinie profitieren kann und Missbrauch der neuen EU-Regeln unter allen Umständen verhindert wird", schließt Karas.

Kategorien

Tags

geschrieben am

03.10.2018