jö Bonus Club wird Beschwerde bei Gericht einlegen
Wie retailreport.at berichtet, hat die Datenschutzbehörde den jö Bonus Club zu 2 Millionen Euro Strafe verdonnert. Grund: die Gestaltung der Einwilligung zum Profiling bei zwei von vier Kanälen des Kundenclubs.
Doch der jö Bonus Club nimmt die Strafe nicht einfach so hin: Zum Zeitpunkt der Erstellung des Profiling war die DSGVO ein noch junges Gesetz, bei dem es an Judikatur fehlte. Dem Beratungsansuchen seitens des jö Bonus Clubs kam die Datenschutzbehörde nicht nach. jö hat aufkommende Bedenken erkannt und die Gestaltung der Einwilligung zum Profiling dementsprechend umgesetzt. Dennoch soll jö zwei Millionen Euro zahlen. jö wird gegen diese Entscheidung Beschwerde bei Gericht einlegen. Die vier Millionen jö Mitglieder können die Vorteile des jö Bonus Clubs weiterhin nutzen.
Anwälte und Experten zu Rate gezogen
Die Datenschutzbehörde (kurz: DSB) hat gegen die Unser Ö-Bonus Club GmbH am 22. Jänner 2020 ein Verfahren angestrengt. Anlass ist die Gestaltung der Einwilligung zum Profiling, also der individuellen Anpassung von Angeboten für die Mitglieder, via Website und Formular. Die Einwilligung zum Profiling über die jö äpp und den jö Tower hat die Datenschutzbehörde für in Ordnung befunden. Die Einwilligung zum Profiling über die jö Website und das Papierformular sollte, laut Meinung der Datenschutzbehörde, anders gestaltet sein. Hier geht es beispielsweise um die Platzierung von Textbausteinen und Schriftgrößen.
jö hat auf diese Bedenken der DSB sofort aufgenommen und die Einwilligung über das Papierformular im Februar 2020 eingestellt, sowie die Gestaltung der Einwilligung auf der Website im März 2020 gänzlich überarbeitet. Die Vorwürfe beziehen sich somit auf die Gestaltung von Einwilligungsstrecken, die seit mehr als einem Jahr nicht mehr in Verwendung sind. Hinzu kommt, dass die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) zum Zeitpunkt der Erstellung der Einwilligungserklärungen ein noch junges Gesetz war und es an Judikatur mangelte – vor allem in Hinblick auf die Auslegung.
Der jö Bonus Club kann dieses Vorgehen der Datenschutzbehörde nicht nachvollziehen, da jö die Datenschutzbehörde um Konsultation gebeten hat, um jedenfalls gesetzeskonform vorzugehen. Die Datenschutzbehörde kam der Anfrage von jö nach Beratung jedoch nicht nach. Dies, obwohl es im Gesetz „Beratung vor Strafe“ heißt und Beratung ausdrücklich als Aufgabe der Datenschutzbehörde genannt wird. Die jö Geschäftsführung hat eine ganze Reihe hochkarätiger Datenschutzexperten und renommierter Anwälte zu Rate gezogen.