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Hilfe zu Fragen auf allen Seiten

Hilfe zu Fragen für KMU und Handel

Selbstverständlich steht die persönliche Gesundheit jedes Einzelnen an erster Stelle, an zweiter folgt sofort die betriebliche Gesundheit. Was tun, wenn plötzlich kein Umsatz mehr kommt?

Politiker und Gewerkschaft plädieren dafür nicht sofort alle Mitarbeiter zu kündigen, sondern über Alternativen nachzudenken, wie etwa Kurzarbeit. Regierung, Verbände und gesetzliche Vertreter arbeiten im Eiltempo an Lösungen für betroffenen Unternehmen. Während der Non-Food-Handel unter den Schließungen leidet, verzeichnet der Lebensmittelhandel im Durchschnitt 40% Umsatzsteigerungen seit Ende Februar. Manche Warengruppen erreichten bis zu 600%. Was das für die Mitarbeiter an Mehrarbeit bedeutet, kann sich jeder vorstellen.
retailreport.at fasst kurz für Sie zusammen, welche ersten Informationen Ihnen unbürokratisch weiterhelfen.

30.3. Härtefall-Fonds

 

Härtefall-Fonds - Förderantrag ab sofort möglich

Seit Freitag, den 27.03.2020, 17 Uhr können unter wko.at/haertefall-fonds Mittel aus dem Härtefall-Fonds beantragt werden. Auf dieser Seite werden alle Informationen bereitgestellt, die Antragstellerinnen und Antragsteller benötigen.

Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rascheErste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise. Er unterstützt all jene Selbststständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragstellerinnen und Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet.  

Wer kann eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds beantragen?
Beim Härtefall-Fonds wird auf den Unternehmer bzw. die Unternehmerin abgestellt. Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Antragsberechtigt sind folgende Gruppen: 

  • Ein-Personen-Unternehmer 
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen 
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind 
  • Neue Selbstständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten 
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer 
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich) 

Informationen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Non-Profit-Organisationen: 
Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefall-Fonds erfolgt anhand eigener Förderrichtlinien. Diese werden von den zuständigen Ministerien noch ausgearbeitet. Über den Zeitpunkt der Antragstellung für diese beiden Gruppen wird es gesonderte Informationen geben. 
 
Wie hoch ist die Förderung? 
Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen: 

  • Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung möglich ab 27.03., 17:00 Uhr) 
    • Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
    • Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro 
    • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro. 
       
  • Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens Regierung noch in Ausarbeitung): 
    • Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen. 
    • Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.  


Die Details zu den Voraussetzungen für eine Förderung sowie die Unterlagen, die Sie zur Beantragung der Förderung benötigen, finden Sie unter: wko.at/haertefall-fonds

20.3. 2020 Strategie für Unternehmer

Die Empfehlung der Berufsgruppe Unternehmensberater in der Wirtschaftskammer geht von einem länger dauernden Szenario aus, das es nötig macht, die Strategie im Auge zu behalten. Derzeit drehen sich viele Anfragen um Antragstellungen beim Finanzamt, Stundung der Fälligkeit bei der Sozialversicherung und andere Liquiditätsmaßnahmen. Mag. Claudia Strohmaier, Sprecherin der Berufsgruppe Unternehmensberatung, WKW, empfiehlt den Unternehmen im 2. Schritt sofort die Strategieplanung in Angriff zu nehmen, denn niemand weiß, wie lange das schwierige Umfeld anhält. Und das sieht zum Beispiel so aus: Bei vielen Menschen geht wegen dem Corona-Virus die Angst um. „Bei einigen Supermärkten betragen die Lieferzeiten bis zu zwölf Tage. Das sind Marktlücken, die Unternehmen nützen können“, erklärt Claudia Strohmaier. Wenn sich die Menschen jetzt daran gewöhnen, dass man Lebensmittel sehr bequem über das Internet bestellen kann, dann hat das großen Einfluss auf die Zukunft“, so Strohmaier weiter. Auch für kleine Unternehmen gibt es rasch realisierbare Vertriebswege, bei denen kein persönlicher Kontakt zwischen Kunden und Geschäftsinhabern notwendig ist: Eierautomaten, Brotautomaten oder die Zustellung von Gemüsekisterl gehören da beispielsweise dazu. Wenngleich diese Vertriebsformen für die breite Versorgung der Gesamtbevölkerung eine eher untergeordnete Rolle spielen, sollten Unternehmen jede kreative Chance nutzen.

18.3. 2020 Vorschreiben der Grundumlage wird ausgesetzt

 

„Als Wirtschaftskammerorganisation setzen wir die Vorschreibung der Grundumlagen für dieses Jahr bis auf Weiteres aus“, informieren WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf. „Damit greifen wir unseren Unternehmerinnen und Unternehmern in dieser Ausnahmesituation ganz konkret unter die Arme. “Bereits erfolgte Vorschreibungen für das Jahr 2020 können die Unternehmen als gegenstandslos betrachten.

Darüber hinaus besteht im Falle einer wirtschaftlichen Notlage aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit, eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung der Steuern - darunter auch die Kammerumlage 1 und Kammerumlage 2 - zu beantragen. Zusätzlich kann ein Antrag gestellt werden, dass die Stundungszinsen auf null herabgesetzt werden.

16.3. 2020: Als betroffener Non-Food-Händler

Der Handelsverband rechnet derzeit mit 1 Mrd. Euro verlorenem Umsatz pro Woche für die Händler im Non-Food-Bereich. Diesen Unternehmen gilt es zu helfen. Auf https://www.handelsverband.at/verband/corona-infos-fuer-den-handel/

werden die wichtigsten Punkte aus dem Covid-19-Gesetz der Bundesregierung zusammengefasst:

  1. Was tue ich, wenn ich Mitarbeiter zur Kurzarbeit anmelden möchte?
  2. Darf ich offenhalten oder muss auch ich zusperren?
  3. Wie komme ich an eine Unterstützung aus dem 4-Mrd-Euro-Paket, das zur Rettung der Wirtschaft geschnürt wurde?
  4. Wie steht es mit dem Ersatz von vergangenen Umsätzen? (Hier wird noch verhandelt, denn derzeit verlangen Banken eine staatliche Garantie, damit die Liquidität gesichert wird)
  5. Was kann ich tun, wenn meine Mitarbeiter nicht oder nur mehr eingeschränkt arbeiten können?
  6. Was muss ich bei weiteren Hygienemaßnahmen beachten?
  7. Sofortmaßnahmenpaket des Handelsverbandes

Händler helfen Händlern

Das österreichische Wirtschaftsministerium und der Handelsverband haben die gemeinsame Job-Initiative "Händler helfen Händlern" lanciert. Das Ziel: Die Beschäftigung möglichst vieler Arbeiter und Angestellter aus dem Non-Food-Handel zu sichern, indem diese bis zum Ende der Corona-Krise im Lebensmittelhandel eingesetzt werden. 

https://www.handelsverband.at/jobs-im-handel/

Auch hier gibt es bestimmte gesetzliche Regelungen zu beachten, die ausgearbeitet wurden.
Über Bewerbungen von Mitarbeitern aus anderen Handelsbranchen freuen sich vor allem die Lebensmittelhändler.

Wirtschaftskammer als wichtige Anlaufstelle

In der Wirtschaftskammer Österreich wurde eine eigene Website ins Leben gerufen, die sich ebenfalls mit den Problemen der Unternehmen im Falle von Covid-19 auseinandersetzt. In der WKO werden alle Branchen betreut, für retailreport.at stehen nun Handelsunternehmen und KMU im Vordergrund:

https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html

Hier einige der Fragen, die es zu beantworten gilt:

1. Welche Sofortmaßnahmen und Überbrückungsmaßnahmen für Unternehmen gibt es?
2. Können Steuerzahlungen gestundet oder in Ratenzahlung erfolgen?
3. Mitarbeiter erkranken innerhalb des Betriebes. Was ist zu tun?
4. Hat das Coronavirus Einfluss auf die Arbeitszeit und die Arbeitsruhe?
5. Welche Unterstützung gibt es, wenn ich als EPU / Unternehmer erkranke?
6. Habe ich als Unternehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich vor meiner Selbstständigkeit unselbstständig war?7. Was kann ich tun, wenn Mitarbeiter nicht oder nur mehr eingeschränkt eingesetzt werden können?

16.3. 2020 Unternehmen in Wien

Für Unternehmen in Wien wurde ein Paket von 35 Mio. Euro geschnürt. Die öffentliche Hand hat etliche Einschränkungen in der Gastronomie sowie im Handels- und Dienstleistungsbereich beschlossen. wer davon betroffen ist und wer nicht, finden Sie in der Kriterienliste. Diese ist eine aktuelle Interpretation der Wirtschaftskammer - Stand 16. März 2020.


Förderungen für betroffene Unternehmen
Um rasch und schnell zu helfen, haben Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien Sofortmaßnahmen für die von der Corona-Krise betroffene Unternehmen - vor allem für Kleinunternehmen und EPU - und deren MitarbeiterInnen in der Höhe von 35 Millionen Euro beschlossen


Grundumlage 2020 ausgesetzt 
Angesichts der aktuellen Lage in Österreich und der damit verbundenen behördlichen Maßnahmen hat die Wirtschaftskammer Wien beschlossen, die Vorschreibungen der Grundumlage 2020 vorübergehend auszusetzen.
Sollten Sie bereits eine Grundumlagen-Vorschreibung erhalten haben, ersuchen wir, diese vorerst nicht einzuzahlen.

Infos zu den einzelnen Branchen
Alle Infos sowie branchenspezifische Details rund um das Coronavirus finden Sie laufend aktualisiert auf wko.at/coronavirus.

 

retailreport.at wird sie weiters am Laufenden halten.

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geschrieben am

16.03.2020