Herkunft: Klotz am Bein?
Das Thema gärt schon seit Jahren in den einzelnen Interessenvertretungen, nun hat Bundesministerin Elisabeth Köstinger (Nachhaltigkeit und Tourismus) den Anfang gemacht: Sie fordert Kennzeichnungspflicht zur Herkunft von verarbeiteten Lebensmitteln. Insbesondere bei Produkten mit Fleisch, Ei oder Milch könnte die geplante Regelung schon nächstes Jahr oder 2020 umgesetzt werden. „Wir arbeiten hart daran, noch heuer einen konkreten Plan fertigzustellen. Wir führen laufend Gespräche mit den Sozialpartnern, Wirtschaftsvertretern und der Nahrungsmittelindustrie. Ich bin zuversichtlich und sehe gute Möglichkeiten, unser Pläne schon bald umsetzen zu können“, betonte die Ministerin.
Nun gehen die Wogen hoch. Während die einen in dieselbe Kerne schlagen (WWF und Fleischratgeber), sind andere etwas vor den Kopf gestoßen. Schon wieder der Handel, was ist mit der Gastronomie?
Der Handelsverband kontert: "Es gibt seitens des Handels keine Vorbehalte gegen die von der Bundesregierung geplante verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutat bei Produkten mit Fleisch, Ei und Milch, sofern diese auch in der Gemeinschaftsverpflegung Anwendung findet", bestätigt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will, "eine einheitliche Kennzeichnungspflicht ist auf jeden Fall sinnvoll, egal ob ein Konsument seine Lebensmittel im Handel, in der Kantine oder im Lokal bezieht. Alles andere ist aus Verbrauchersicht nicht nachvollziehbar." Der Handelsverband fordert eine genaue Kennzeichnungspflicht auch für die Gastronomie.
Peter Buchmüller, Chef der Sparte Handel in der WKO meint dazu: "Wir sind offen für jede Art der Kennzeichnung und sperren uns nicht, es muss gerecht zugehen. Der Lebensmittelhandel kennzeichnet seit Jahren, was der Kunde verlangt, das machen wir. Wir arbeiten seit langem in zwei Arbeitsgemeinschaften mit dem Gesundheitsministerium, um dieses Thema ordentlich zu lösen".
Der Handel ist in Bezug auf Herkunft gut aufgestellt, nicht nur die Handelsmarken, sondern auch die Herstellermarken zollen der Herkunft ihren Tribut. Was wird nicht unternommen, um die Herkunft lückenlos nachzuvollziehen. Erst vor kurzem präsentierte GS1 sein Programm zu "Tracibility", mit dem es umso leichter wird die Herkunft nachzuvollziehen.
„Konsumenten haben viele Möglichkeiten, sich über die Herkunft ihres Essens und ihrer Getränke zu informieren“, betont Mag. Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie. So existieren EU-weit einheitliche Regelungen zur Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln. Über die verpflichtenden Angaben hinausgehend gibt es auf europäischer Ebene zwei Qualitätslogos: die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ und die „geschützte geografische Angabe“. Koßdorff weiter: "vorschnelles Handeln zur verpflichtenden Herkunftsangabe in Österreich allein bedeutet ein Übererfüllen von EU-Vorgaben. Das schadet dem Standort. Diese Eile ist für uns nicht nachvollziehbar, da mit 1. April 2020 ohnehin eine EU-weit einheitliche Regelung zur Herkunftskennzeichnung der Primärzutat eines Lebensmittels vor der Türe steht. Dann ist Wettbewerbsgleichheit aller Marktteilnehmer in der EU gegeben".
Und nicht zuletzt müssen alle Marken, die im LH platziert sind, gleich behandelt werden, egal ob Handelsmarken oder Herstellermarken.