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Gesetz hätte wieder einmal die Realität und EU-Vorgaben ernster als Ernst genommen

Übertrieben

Ein Gesetz hätte wieder einmal die Realität und EU-Vorgaben ernster als Ernst genommen, laut Industrie ist die Richtlinie vorerst vom Tisch.

Worum ging es? Aufgrund der Aufmerksamkeit der Lebensmittelindustrie wurde eine undurchsichtige Vorgehensweise in Bezug auf neue Richtlinien von Mediendiensteanbietern für audiovisuelle kommerzielle Kommunikation in Kombination mit neuen Richtlinien in den Nährwertprofilen entdeckt. Am Freitag, 13.11. sollte die Entscheidung der NEK (Nationale Nährwertkommission) vorliegen, wenn es um ein Werbeverbot bestimmter Lebensmittel geht. Diese Entscheidung ist nach unserem letzten Wissensstand vorerst für die Industrie gut ausgegangen und vom Tisch.
Zum Hintergrund: Der Entwurf für die Umsetzung der seit 2012 geltenden EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (EU-AVMD-RL) in nationales Recht sieht u.a. weitreichende  Einschränkungen für die Bewerbung von bestimmen "ungesunden" Lebensmitteln in und um Kindersendungen auf. 

Wäre der Vorschlag tatsächlich wie geplant umgesetzt worden, wären die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen für die österreichischen Nahrungsmittelproduzenten ebenso wie für den Lebensmittelhandel und die Werbewirtschaft massiv. Hersteller und Händler würden bei ihren Marketingaktivitäten eingeschränkt, die Medien wiederum müssten starke Rückgänge bei den Werbespendings in Kauf nehmen.

In der EU-Richtlinie ist u.a. vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten die Förderung der Selbstregulierung mithilfe von Verhaltenskodizes – in Bezug auf unangebrachte audiovisuelle Werbung in/rund um Kindersendungen für ungesunde Lebensmittel & Getränke (die z.B. viel Fett, Transfettsäuren, Salz, Natrium oder Zucker enthalten) – unterstützen müssen.

Platin Plating

Besonders brisant: Das Gesundheitsministerium hatte der Nationalen Ernährungskommission (NEK) bereits den Auftrag erteilt, ein "Österreichisches Nährwertprofil" zu erstellen. Dabei ist weder die Ausarbeitung eines derartigen Profils noch die Berücksichtigung in den Verhaltenskodizes in der zugrundliegenden EU-Richtlinie zwingend vorgeschrieben. Ein klarer Fall von angedachtem, überzogenem Gold Plating (= die überschießende Umsetzung von EU Vorgaben durch Mitgliedstaaten). Viele Betroffene sprachen auch von Platin Plating.

Hinzu kommt: Das Österreichische Nährwertprofil soll deutlich über die Bestimmungen der EU-AVMD-RL hinausgehen und im Ergebnis sogar absolute Werbeverbote für eine Reihe von Lebensmittelkategorien vorsehen, etwa für Süßwaren, Desserts, bestimmte Getränke, Speiseeis, Fischstäbchen, Wurst, pikante Snacks, etc. Die absoluten Werbeverbote sind dabei so formuliert, dass sie unabhängig davon gelten sollen, ob es einen Bezug zu Kindersendungen gibt oder nicht. Neben der klassischen TV-Werbung könnten somit auch Radiospots oder sogar Flugblätter erfasst sein, da die Werbeverbote medienunabhängig formuliert sind. In der EU-AVMD-RL ist hingegen klar nur von "unangebrachter audiovisueller kommerzieller Kommunikation, die Kindersendungen begleitet oder darin enthalten ist" und bestimmte "nicht empfohlene Lebensmittel und Getränke" betrifft, die Rede.

Zahlreiche Hersteller meldeten sich zu Wort, einer der Betroffenen war Iglo Österreich-Geschäftsführer Felix Fröhner, der mit „Fischstäbchen“ zum Handkuss gekommen wäre: „Als Unternehmen ist es uns ein Anliegen, dass unsere Lebensmittel einen wertvollen Beitrag zu einer ausgewogenen Ernährung im Sinne internationaler und österreichischer Empfehlungen liefern. Jedes neue iglo Produkt und alle bestehenden Produkte durchlaufen deshalb eine Prüfung durch Ernährungswissenschaftler und werden mittels international anerkannter Algorithmen bewertet.“

Das sagte das Ministerium

Auf Anfrage zum Werbeverbot sagte das Sozial- und Gesundheitsministerium bereits am 12.11.:

In Österreich kommt es vor allem bei Kindern zu Übergewicht und Adipositas in Folge falscher Ernährungsgewohnheiten. Das BMSGPK unterstützt Maßnahmen, die eine gesundheitsförderliche Ernährung fördert. Die Reglementierung von Werbung im Umfeld von Kindersendungen, ist eine Maßnahme von vielen, um das Ernährungsverhalten zu beeinflussen. Aus Sicht des BMSGPK ist es jedoch nicht notwendig, Werbung für verarbeitete Lebensmittel und Getränke, die Nährstoffe oder Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung, wie insbesondere Fett, Transfettsäuren, Salz/Natrium und Zucker enthalten, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen der Gesamternährung nicht empfohlen wird, zu verbieten.

Allerdings sehen wir es fachlich geboten an, Regelungen für die Bewerbung solcher Lebensmittel vorzuschreiben, wenn sich diese an Kinder richtet und vor, nach und in Kindersendungen vorkommt.

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geschrieben am

14.11.2020