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EU-Agrarreform vor der Umsetzung

EU-Agrarreform: Einigung der Zuständigen

Es sieht so aus, als ob sich die EU-Länder und das EU-Parlament auf eine Lösung hinsichtlich der lang diskutierten Agrarreform geeinigt haben.

Agrarexperten meinen, dass die EU-Agrarreform in ihrer Fassung gut mit dem Green Deal der EU vereinbar ist. Und darum geht es konkret: In den nächsten Jahren ist alles auf Klima- und Umweltschutz ausgerichtet. Das betrifft nicht nur die Erzeuger, sondern auch die Industrie, den Handel und schließlich den Konsumenten. Bei der Reform geht es darum, wie Lebensmittel künftig produziert werden, wie viel sie kosten und wie stark die Umwelt dadurch belastet wird. Man hat sich geeinigt, dass ein gewisser Teil der Agrargelder in Zukunft für sogenannte Ökoregelungen – also Gelder, die an Umweltauflagen geknüpft sind – fließen soll. Wie diese konkret aussehen, ist noch nicht fix. Fix ist, dass bis zu 25 % der Direktzahlungen an diese Regelungen gebunden sind, Ausnahmen wird es geben. 

Laut der Online-Plattform Agrarheute sieht die Einigung so aus:

  • Öko-Regelungen: Für die Jahre 2023 bis 2027 werden 25 % der Direktzahlungen ausschließlich für die neuen Eco-Schemes verwendet; das sind rund 48 Mrd. Euro. Die Mitgliedstaaten erhalten eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung. So wird in den beiden ersten „Lernjahren“ 2023 und 2024 eine Untergrenze von 20 % gelten. Die Differenz zu 25 % muss in den Jahren 2025 bis 2027 zur Hälfte aufgeholt werden.
  • Agrarumwelt: Mindestens 35 % der nationalen Mittel für die ländliche Entwicklung müssen für Agrarumwelt- oder Tierwohl-Maßnahmen reserviert werden ("Ringfencing").
  • Umverteilung: Es müssten mindestens 10 % der Mittel der ersten Säule auf kleinere Betriebe umverteilt werden; alternativ können die Mitgliedstaaten Kappung (ab 100.000 Euro) und/oder Degression (ab 60.000 Euro) anwenden. Dabei werden 50 % der Lohnkosten angerechnet. Eine vergleichbare Umverteilungswirkung soll nachgewiesen werden müssen.
  • Soziale Konditionalität: Ab 2023 soll freiwillig der Einstieg in eine soziale Dimension der Konditionalität erfolgen, ab 2025 verpflichtend. Das bedeutet, dass nationale Inspektoren die Einhaltung des EU-Arbeitsrechts kontrollieren sollen. Dieser Mechanismus ist allerdings noch relativ unklar.
  • Nicht-produktive Flächen: Mindestanteil von 3 % mit der Möglichkeit zur freiwiligen Aufstockung bis auf 7 % über die Eco-Schemes.
  • Krisenreseve: Die Krisenreserve von 478 Mio. Euro wird in der nächsten Förderperiode nicht mehr durch einen jährlichen Abzug von 1,5 % aus den Direktzahlungen rollierend finanziert, sondern mit Eigenmitteln aus dem EU-Agraretat. Somit werden die 478 Mio. Euro im Jahr 2023 einmalig an die Landwirte zurückgezahlt. Die neue Krisenreserve soll mindestens 450 Mio. Euro betragen.
  • Sanktionen: Landwirte, die wiederholt gegen die EU-Anforderungen verstoßen, müssen mit Abzügen von bis 10 % ihrer Beihilfen rechnen statt bisher 5 %.

 

Als Vertreter der Bauernschaft sei hier Josef Moosbrugger zu der Lösung zitiert: „Dass sich die Verhandler in der Trilog-Arbeitsgruppe in den Abschlussverhandlungen über die künftige EU-Agrarpolitik auf ein Ergebnis geeinigt haben, bringt den Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit. Doch wird die künftige GAP enorme Herausforderungen mit sich bringen, da die neuen Rahmenbedingungen den Eindruck erwecken, dass die Gemeinsame Agrarpolitik nicht mehr in erster Linie für die Sicherstellung der Versorgung Europas mit hochwertigen regionalen Lebensmitteln da sein soll, sondern primär für den Schutz von Natur und Umwelt. Mit Blick auf den nun folgenden nationalen GAP-Strategieplanprozess muss die ökonomische Nachhaltigkeit, die im Trilog-Ergebnis kaum erkennbar ist, in allen Bereichen noch stärker hervorgehoben werden, erklärte Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich, zum vorläufigen GAP-Verhandlungsergebnis und lädt die Konsumenten ein, die Mehrleistungen der Bauern durch eine bewusste Kaufentscheidung zu unterstützen.

Grüne und NGOs wie Global 2000 sehen in der Lösung einen weiteren Angriff auf Klimaschutz und Naturschutz.

Die Einigung zur Agrarreform muss noch von EU-Parlament und den EU-Staaten formell bestätigt werden. 

Zusammenfassung: Gabriele Jiresch

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geschrieben am

26.06.2021