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Änderungsantrag 360 wühlt auf

Änderungsantrag 360 verbietet Zusammenschlüsse von Einzel- und Großhändlern zu Einkaufsgemeinschaften. Handel wehrt sich vehement.

Die Zusammenarbeit zwischen Lebensmittelhandel und Landwirtschaft soll laufend verbessert werden - das ist das Ziel aller Beteiligten. Einen Verbesserungsvorschlag hat die Europäische Kommission im April 2018 vorgelegt: die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP) in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette.

Für den österreichischen Handel ist diese Richtlinie wichtig und wird bereits eingehalten. Vor einigen Wochen wurde jedoch bekannt, dass die EU eine Ausweitung der Schutzwürdigkeit von ländlichen Betrieben (KMU) auf große, global agierende FMCG-Konzerne vorsieht. "Sollte es tatsächlich so kommen, wäre das eine dramatische Wettbewerbsverzerrung und würde multinationale Industriekonzerne wie Nestlé schützen. Das ist in dieser einseitigen Form aus unserer Sicht in keiner Weise gerechtfertigt", sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Doch damit nicht genug: Am 1. Oktober wurden im sog. AGRI-Ausschuss des EU-Parlaments rund 40 weitere verbotene Handelspraktiken beschlossen - zusätzlich zu den von der Kommission ursprünglich vorgeschlagenen vier. Darunter befinden sich zwei Änderungen, die für die österreichische Handelslandschaft und insbesondere mittelständische Kaufleute und KMU massiv negative Auswirkungen hätten, wenn diese tatsächlich in der finalen UTP-Richtlinie enthalten sein sollten:

Änderungsantrag 360 verbietet Zusammenschlüsse von Einzel- und Großhandel zu Einkaufsgemeinschaften und torpediert damit direkt Franchise-Geschäftsmodelle im LEH. Die damit verbundene Zerschlagung funktionierender genossenschaftlicher Strukturen in der Lebensmittellieferkette würde zu erheblichen Ineffizienzen und höheren Verbraucherpreisen in Österreich führen. Kein kleiner Kaufmann kann heute zu adäquaten Preisen global beschaffen, weil er einfach nicht die entsprechenden Mengen bezieht. Das läuft absolut gegen das Prinzip der freien und sozialen Marktwirtschaft und entbehrt jeglicher rechtlich wie auch ökonomisch sinnvollen Grundlage.

"In Österreich wären von dieser Regelung rund 1000 KMUs und insgesamt 15.000 Arbeitsplätzen betroffen. Neben einem erheblichen Anstieg der Warenbezugskosten wären Kaufleute wie Adeg, Nah&Frisch, Spar und Co auch damit konfrontiert, dass Sie keine Werbeplattformen und Systemsynergien mehr hätten. Das würde wiederum eine massive Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel nach sich ziehen. Wenn die EU-Entscheidungsträger das tatsächlich durchziehen, werden künftig einige hundert Orte bei uns ohne Nahversorger sein, was auch die Landflucht und das Greißlersterben weiter befeuern würde", warnt Rainer Will.

Änderungsantrag 361 verbietet strengere Tierschutz- und Umweltschutzauflagen des Handels als jene, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Damit würde es dem Einzelhandel unmöglich gemacht werden, bei der Gestaltung der Vertragsbeziehungen mit den Produzenten auf die Verbraucherwünsche zu reagieren. Dies widerspricht auch klar jeder konsumentenorientierten Politik. Tierwohl-, Social Responsibility- und Nachhaltigkeitsstandards würden somit dauerhaft auf dem gesetzlichen Minimum zementiert.

"Vom Konsumenten gewünschte Mehrwertprodukte, etwa Bio, MSC oder 'ohne Gentechnik', würden verboten werden, da an die Lieferanten keine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden qualitativen Anforderungen gestellt werden dürfen. Sogar das AMA Gütesiegel würde damit de facto abgeschafft werden. Das kann weder im Interesse der heimischen Landwirte, noch des Lebensmitteleinzelhandels oder von Tierschutz-NGOs wie WWF oder Greenpeace sein", so Will.

Das EU-Parlament zielt hier auf die völlig falschen Genossenschaften – was so wohl nicht intendiert und auf gar keinen Fall im Interesse der europäischen Entscheidungsträger sein kann. Überdies gefährden diese Ausweitungen und Änderungsanträge eine zeitnahe Umsetzung der ursprünglichen UTP-Richtlinie, welche eigentlich kleine landwirtschaftliche Betriebe schützen sollte.

Spar Vorstandsvorsitzender Dr. Gerhard Drexel ist über diese mögliche Änderung entsetzt. Die Situation sei „absurder als absurd“, man müsse seine Produzenten nun dazu anhalten, Rezepturen zu verändern, die Qualität nach unten zu schrauben, Tierwohl- und Umweltschutzstandards nach unten zu nivellieren. Spar hat in letzter Zeit seine Eigenmarken stark ausgebaut, mit dem Änderungsantrag 361 könne man von seinen Produzenten nichts mehr verlangen, das „über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgeht“, etwa beim Pestizideinsatz, so Drexel. Der Spar Eigenmarken-Anteil liegt bei etwa 40%.

Auch Bio Austria Obfrau Gertraud Grabmann meldet sich zu Wort: "Das nunmehr mittels Abänderungsantrag zur Disposition stehende Verbot von Auflagen durch den Lebensmittelhandel, die über den gesetzlichen Mindeststandards liegen, wäre vollkommen kontraproduktiv für das Ziel einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Landwirtschaft auf europäischer Ebene. Zudem würde es dem gesellschaftlichen Wunsch nach höchstmöglichen Tierwohl-, Umwelt- und Qualitätsstandards entgegen laufen. Diesen offenbar unzureichend durchdachten Abänderungsantrag gilt es daher in jedem Fall abzulehnen. Bio Austria bekräftigt die Position von Bundesministerin Köstinger, wonach der Abänderungs-Antrag nicht der Position des EU-Ratsvorsitzes und der Mitgliedsstaaten entspreche und es nicht um ein Verbot von höheren Standards, sondern um partnerschaftliches Vorgehen sowie Fairness und Transparenz gegenüber den ProduzentInnen gehe. Höhere Standards zu verbieten, wäre in der Tat eine Themenverfehlung, weil es nicht den Kern des Problems betrifft.

“Es ist verwunderlich, dass die Europäische Volkspartei diesen Angriff auf den Feinkostladen Österreich eingebracht hat. Umso besser, dass sich Ministerin Köstinger jetzt öffentlich gegen den katastrophalen Passus stellt und diesen verhindern will. Wir werden genau beobachten, ob die Ministerin Wort hält”, sagt Greenpeace-Sprecher Sebastian Theissing-Matei.

Bundesministerin Elisabeth Köstinger schrieb in einem Tweet am Freitag, 12.10.: "Das ist ein Vorschlag des Europaparlaments. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dazu eine klar andere Position. Diese werde ich als Ratsvorsitzende vertreten" und sie verfestigte ihre Meinung in der Pressestunde am 14.10.: Sie schloss erneut aus, dass es eine EU-Richtlinie geben könnte, die die Qualität von Lebensmitteln verschlechtern würde. Mit der Richtlinie sollten unfaire Geschäftspraktiken von großen Lebensmittelhändlern erschwert werden. Höhere Standards seien richtig und wichtig. Dafür sollten die Bauern und Bäuerinnen auch einen angemessenen Preis bezahlt bekommen (ORF.at).

 

Das nächste Plenum des Europäischen Parlaments ist am 23.10. Dort gilt es diesen Antrag zu verhindern.

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geschrieben am

14.10.2018