Ein Weg zu CSR: das Lieferkettengesetz
Im Rahmen der Handelsverband-Wirtschaftsgespräche gab Mag. Martin Eckel, Compliance- und Wettbewerbs-Experte der Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing einen Einblick über den aktuellen Stand des Lieferkettengesetzes und verglich die Situation in Österreich mit jener in Deutschland.
Im Prinzip geht es für Unternehmen darum nachhaltig einzukaufen. Den Ursprung für die Umsetzungen der Lieferkettengesetze liegen in einer CSR-Richtlinie der EU aus dem Jahre 2014. Damit gab es erstmals eine verbindliche Regulierung der Berichterstattung über bestimmte Nachhaltigkeitsthemen, der Stein kam ins Rollen.
Allerdings: während man in Deutschland daraus das Lieferkettengesetz in Form des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes zimmerte, werden in Österreich die Umsetzungen nicht in einem klassischen „Lieferkettengesetz“ geregelt – noch nicht.
Die EU-Anforderungen finden sich im Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, im UGB, Aktiengesetz und GmbH-Gesetz wieder. Zusätzlich sind die Unternehmen gefordert die Berichtspflicht zu erweitern: ein Lagebericht über die nachhaltigen Maßnahmen wird gefordert.
Welche Unternehmen?
Große Unternehmen sind verpflichtet Nachhaltigkeitsberichte zu verfassen. Eine Zusammenrechnung von Konzerngesellschaften möglich, der Bericht der Muttergesellschaft kann die Tochtergesellschaft befreien. In Österreich sind ca. 125 Unternehmen betroffen, in Deutschland sind das ca. 550 Unternehmen.
Prinzipiell wird das Lieferkettengesetz als Mittel gegen Menschenrechtsverbrechen und Naturzerstörung gesehen, aber auch Themen wie Korruptionsbekämpfung sind ein wichtiger Teil des Gesetzes. „Das Lieferkettengesetz richtet sich nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz, aber was ist denn wesentlich?“, so Mag. Eckel. Denn so wie die Wesentlichkeit gibt es noch viele offene Fragen: Wie sind die einzelnen Berichte vergleichbar? Wer erstellt den Bericht?
Einheitlichkeit gefordert
Man ist um einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichte bemüht. „Das Ziel ist ein Lieferkettengesetzt das auf EU-Ebene beschlossen wird und für alle Staaten innerhalb der EU gleich gilt. Der strittigste Punkt wird in Zukunft die Frage nach der zivilrechtlichen Haftung sein. Warum?
Kernfrage: was passiert in meiner Lieferkette?
Es ist nun die Pflicht der zu berichtenden Unternehmen festzustellen, was in der Lieferkette passiert. Die mittelbaren und unmittelbaren Zulieferer müssen genau kontrolliert werden, das heißt sie müssen die Regeln des Gesetzes erfüllen und die gesamte Wertschöpfungskette transparent darstellen. Daher gilt es noch genau zu hinterfragen, wer wann wo bei Verstößen zur Verantwortung gezogen werden kann. Lieferkettenanalyse, Risikoanalyse nach Länderregionen und Branchen und Produkten werden in Zukunft wesentliche Themen sein.
Verstöße
Diese Folgen kann der Verstoß gegen das Lieferkettengesetz haben:
- Bußgelder bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten und Berichtspflichten von bis zu EUR 8 Mio. abhängig von Art und Schwere des Verstoßes
- Verstoß gegen Pflicht zur Einleitung von Abhilfemaßnahmen bzw. Umsetzung eines entsprechenden Abhilfekonzepts bei einem unmittelbaren Zulieferer drohen bis zu 2% des durchschnittlichen Jahresumsatzes
- Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen
Eventuelle Folgen des LKG
Die Folgen eines funktionierenden Lieferkettengesetzes können vielfältig sein:
- Aufdeckung von menschenunwürdigen Bedingungen und unsachgemäße Beeinflussung der Natur
- Verstärkte Transparenz der Rohwaren-Kosten, die allenfalls auch weitergegeben werden können
- Verkürzung der Lieferkette
- Veränderung des eigenen Lieferantennetzwerkes
- Veränderung der regionalen Lieferantennetzwerke
Bei Fragen wenden Sie sich an
Mag. Martin Eckel, LL.M.
Partner, Taylor Wessing Wien
Head of Competition, EU & Trade CEE
Head of Compliance CEE
m.eckel@taylorwessing.com