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Das Lieferkettengesetz wird diskutiert

Das geplante Lieferkettengesetz

Die deutsche Bundesregierung plant, Unternehmen künftig in Bezug auf den Menschenrechtsschutz mit einem „Lieferkettengesetz“ in die Pflicht zu nehmen.

Dieses Gesetz soll eine Haftung für Unternehmen vorsehen, wenn in der Lieferkette Menschenrecht, Arbeitnehmerbelangen und Umweltstandards nicht eingehalten werden. Die Initiative geht auf einen Beschluss der Vereinten Nationen zurück, die bereits im Jahr 2011 die „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ beschloss, um den Kampf gegen Kinderarbeit, Sklaverei und Ausbeutung zu verschärfen.

Ausgestaltung fraglich

Fraglich erscheint derzeit in Deutschland jedoch die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Frage der Haftung und wie weit die Verantwortung von Unternehmen reichen soll.  Auf EU-Ebene wurde im Jahr 2014 die „Corporate Social Responsibility“-Richtlinie verabschiedet. Diese verpflichtet EU-Unternehmen ab einer bestimmten Größe, eine Erklärung abzugeben, die u.a. Informationen über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange im Unternehmen enthält.

In Österreich wurde die Richtlinie u.a. im „Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz“ umgesetzt. In Frankreich ist man bereits einen Schritt weiter, dort gilt seit 2017 das Gesetz über die Sorgfaltspflichten der Muttergesellschaft und Auftraggeber. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen u.a. zur Erstellung eines sog. Sorgfaltspflichtenplans, worin angemessene Sorgfaltsmaßnahmen zu nennen sind, die dazu geeignet sind, Verstöße in der Lieferkette etwa gegen Menschenrechte vorzubeugen. Problematisch erscheint hier jedoch in der Praxis, dass die verpflichteten Unternehmen aus Sorge vor Reputationsschäden Informationen in nur sehr geringem Ausmaß preisgeben.

Es bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber das Lieferkettengesetz effektiv umsetzen wird. Bislang liegt noch kein Gesetzesentwurf vor. Auch in Österreich werden derzeit die Stimmen für ein solches Gesetz lauter. Nicht auszuschließen ist weiters, dass die EU-Kommission bald auf diesem Gebiet tätig wird und EU-weite Mindeststandards vorsieht.

Nähere Informationen bei Taylor Wessing:

Martin Eckel, CEE Head of Competition, EU & Trade sowie CEE Head of Compliance bei Taylor Wessing
Julia Lörincz, Associate im Competition und Compliance Team bei Taylor Wessing in Wien

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geschrieben am

23.10.2020