Direkt zum Inhalt

Coronatestpflicht für Handelsmitarbeiter?

Wieder einmal sorgt eine geplante Novelle des COVID-19-Maßnahmengesetzes für Kopfschütteln im heimischen Handel. Denn plötzlich steht eine geplante Testpflicht für alle Mitarbeiter im Handel im Raum.

Gestern (Anm. am 3.3. 2021) in Begutachtung geschickt, wirft die geplante Novelle des Covid-19-Maßnahmengesetzes Fragen auf. Darin ist nämlich von einer geplanten Testpflicht ohne Alternative für alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt die Rede. Bisher gab es für diese eine Wahlmöglichkeit: FFP2-Maske oder negativer Antigentest.

Was plant die Bundesregierung?

Im Entwurf der Novelle wurde bei § 1 Abs. 5c des Covid-19-Maßnahmengesetzes die Verpflichtung in einer Verordnung das Tragen einer FFP2-Maske als Alternative zum Corona-Test vorzusehen, gestrichen, was im Umkehrschluss einen notwendigen Nachweis über einen negativen Test auf SARS-CoV-2 bedeute. Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zeigt die diesbezügliche Problematik wie folgt auf: "Bei 330.00 Beschäftigten allein im Einzelhandel wäre die geplante Testpflicht ohne Alternative für alle unsere Betriebe – egal ob klein oder groß – ein wirtschaftspolitischer Supergau. Mittlerweile ist sogar wissenschaftlich erwiesen, dass das Corona-Infektionsrisiko für Beschäftigte im Handel deutlich niedriger ist als jenes der Allgemeinbevölkerung. Daher können wir die Intention hinter dieser geplanten Novellierung nicht nachvollziehen. Die bisherige Regelung mit der Wahlmöglichkeit zwischen FFP2-Maske und wöchentlichem Test hat sich im Handel in den letzten Wochen bestens bewährt und sollte daher beibehalten werden."
„Der Handel bekennt sich zur Teststrategie, um die Pandemie einzudämmen und damit weiterhin eine sichere Öffnung zu gewährleisten. Denn natürlich haben Sicherheit und Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern Priorität. Das Tragen von FFP2-Schutzmasken im Handel als Alternative zur Testung hat sich jedoch ebenfalls bewährt“, analysiert Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die momentane Situation.

Rush Hour bei Testungen befürchtet

Laut Generalkollektivvertrag müssen Arbeitgeber die Arbeitnehmer für die Zeit der Testdurchführung unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freistellen. Das Bereitstellen einer Ersatzkraft für den Testzeitraum wäre zudem vor allem für Geschäfte mit einer Ein-Personen-Besetzung nicht mehr finanzierbar. Der WKO-Bundesspartenobmann führt weiters ins Treffen, dass vor allem im ländlichen Raum, wo die Testkapazitäten nicht mit jenen in Städten vergleichbar sind, mit einer starken Frequentierung der Teststationen vor Arbeitsbeginn oder auf dem Weg nach Hause und damit mit längeren Wartezeiten zu rechnen sei.

Alternative: Anerkennung von "Nasenbohrertests"

Als Alternative - sollte die Bundesregierung eine solche Testpflicht durchboxen - empfehlen beide Interessensvertretungen die Anerkennung der sogenannten "Nasenbohrertests". "Die Nasenbohrertests könnten direkt in den Filialen von den Mitarbeitern selbst durchgeführt werden und würden somit weit weniger zeitliche Ressourcen beanspruchen. Überdies könnten die Teststraßen dadurch entlastet werden", so Will.

Trefelik schließt sich an und gibt zu bedenken, auch technische Lösungen miteinzubeziehen. „Wenn an einer alternativlosen Testpflicht kein Weg vorbeiführen sollte, müssen unbedingt Selbsttestungen anerkannt werden. Auch mit diesen sogenannten ‚Wohnzimmertests‘ – die in Apotheken abgegeben werden - unter Aufsicht oder als Selbsttest mit einer App-Lösung als Bestätigung wird ein hohes Schutzniveau erreicht und damit der Teststrategie entsprochen.“

Viele Fragezeichen

Generell sind in dieser Sache aber viele Fragen offen, da aus dem neuen Entwurf unter anderem auch nicht hervorgeht, ob das Tragen einer FFP2-Maske bei negativem Testergebnis nicht mehr notwendig ist oder eine andere Form der Maskenpflicht komme. (ms)

Kategorien

geschrieben am

04.03.2021