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BWB veröffentlicht Standpunkt „Shutdown Fusionen"

BWB veröffentlicht Standpunkt „Shutdown Fusionen"

Die Bundeswettbewerbsbehörde sieht gesamtwirtschaftliche Auswirkungen von Zusammenschlüssen im Kontext der COVID-19 Krise.

Die COVID-19 Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen haben eine globale Wirtschaftskrise ausgelöst. Derzeit ist die Zahl der Unternehmenszusammenschlüsse rückläufig. Es wurden im Jahr 2017 439, im Jahr 2018 481, im Jahr 2019 495 sowie im Jahr 2020 190 Zusammenschlüsse bei der BWB angemeldet. Der Blick auf die Finanzkrise legt jedoch nahe, dass es in den nächsten Monaten vermehrt zu Unternehmensübernahmen kommen könnte. Das birgt auch die Gefahr einer dauerhaften Erhöhung der Marktkonzentration, welche zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der wirtschaftlichen Entwicklung sowie des Wettbewerbs wäre.

Die BWB beschäftigt sich intensiv mit den möglichen Auswirkungen der COVID-19 Krise auf den Wettbewerb und veröffentlicht den Standpunkt „Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen von Zusammenschlüssen im Kontext der COVID-19 Krise – „Shutdownfusionen“.

Der Standpunkt

  • befasst sich mit COVID 19 bedingten Zusammenschlüssen („Shutdownfusionen“),
  • stellt den Unternehmen eine Checkliste für die Beurteilung von Shutdownfusionen zu Verfügung,
  • erklärt nach welchen Kriterien Übernahmen finanziell angeschlagener Unternehmen beurteilt werden,
  • gibt einen Überblick über die Effekte von Marktmacht und deren gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen,
  • und zeigt mögliche Alternativen zu Shutdownfusionen auf.

„Viele Unternehmen mussten von einem Tag auf den anderen in den Überlebensmodus schalten. Es ist davon auszugehen, dass sich die Wettbewerbsbedingungen in vielen Märkten längerfristig ändern werden und eine erhöhte Anzahl von Übernahmen bei der BWB angemeldet werden könnten. Ziel des Standpunktes ist es, Unternehmen bei der Anmeldung von Shutdownfusionen mit relevanten Informationen zu unterstützen, sodass eine rasche und effiziente Abwicklung von Zusammenschlussanmeldungen erfolgen kann“, erklärt Generaldirektor der BWB, Dr. Theodor Thanner.

Lesen Sie hier den Standpunkt der BWB nach: Standpunkt der BWB

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geschrieben am

18.07.2020