Transparenz bei Online-Vermittlungsdiensten
Mit 12. Juli 2020 ist die „Platform-to-Business (P2B)“-Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (Betreiber von Online-Marktplätzen, Online-Vertriebsplattformen für Software-Anwendungen und soziale Online-Netzwerke) sowie von Online-Suchmaschinen in der EU in Kraft getreten und wirkt unmittelbar. Ziel der Verordnung ist es ein faires und vertrauenswürdiges Online-Geschäftsumfeld sicher zu stellen. Die Verordnung soll dabei für Transparenz, klare Regeln sowie für praktische Rechtsbehelfe sorgen.
Die P2B-Verordnung beinhaltet unter anderem folgende Verpflichtungen für die Online-Plattformbetreiber:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen: Gewährleistung klarer, fairer und transparenter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und Kündigungsrechte.
- Rankings (Bewertungen): Die Rankings sollen vordefinierten Bedingungen folgen, welche in den AGBs klar und verständlich deklariert werden müssen.
- Beschwerden: Einrichtung eines internen Beschwerdemanagementsystems, welches eine rasche Prüfung von Beschwerden gewährleisten soll.
- Zugang zu Daten: Klärung der Zugriffs- und Nutzungsrechte auf die Daten der gewerblichen Nutzer und deren Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Bundeswettbewerbsbehörde erhält Klagsbefugnis bei Verstößen
Die BWB kann seit 10.9.2020 bei Verstößen, Klage bei den zuständigen Gerichten einbringen, um die Nichteinhaltung der Bestimmungen der P2B-Verordnung durch Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten oder Online-Suchmaschinen zu beenden oder zu untersagen. Neben der BWB erhielten die Wirtschaftskammer Österreich sowie der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb eine Klagsbefugnis.
„Die P2B-Verordnung bringt eine gewisse Balance in die Verhandlungsmacht zwischen Unternehmern und Online-Plattformen zurück und schafft eine Fairnesszone für beide Seiten. Auch die Verpflichtung ein Beschwerdemanagement einzurichten, ist sehr zu begrüßen. Dies hat die BWB nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens gegen Amazon im letzten Jahr bereits von Amazon gefordert. Unternehmen und Online Plattformen brauchen rasche Rechtsklarheit um die Nachfrage der Konsumenten und Konsumentinnen effektiv bedienen zu können.“, erklärt Dr. Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde.
Die gesamte P2B Verordnung sowie die weiteren Verpflichtungen sind hier nachzulesen.