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BWB im Hinblick auf digitale Themen neu auf

BWB stellt sich im Hinblick auf digitale Themen neu auf

RTR präsentiert Methodenpapier in enger Kooperation mit BWB zu Monitoring digitaler Plattformen.

Das Thema Digitalisierung ist natürlich auch für den Handel ein zentraler Punkt im operativen Geschäft. Corona hat der Digitalisierung noch einmal mehr Schwung gegeben. Denkt man an Internetsuchmaschinen, soziale Netzwerke, Messenger Dienste oder e-Commerce Plattformen, agieren dominierende Unternehmen als „Gatekeeper“ in diesen Märkten. Das merkt auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und reagiert. 

Aufgrund dessen kooperieren der Fachbereich Telekommunikation und Post der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) und die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) seit Herbst 2019 bei Digital-Themen eng miteinander.

Ein wesentlicher Fokus der Kooperation ist ein Monitoring digitaler Plattformen. Im ersten Schritt erarbeitete die RTR im engen Austausch mit der BWB das Methodenpapier „Monitoring von digitalen Kommunikations-Plattformen und Gatekeepern des offenen Internetzugangs“. Gerade für den Handel an sich ist es in Zukunft von Bedeutung, dass eventuelle Verfahren beschleunigt werden können (was durch eine Zusammenarbeit gegeben ist) und digitale Marktmächten neu gedacht werden können. 

Ziel des Monitorings ist es eine Übersicht über die wettbewerbliche Dimension zu geben und eine Analyse möglicher volkswirtschaftlich schädlicher Entwicklungen darzustellen. Das Methodenpapier erklärt die Vorgehensweise und die Aspekte welche in der Gesamtanalyse aufgegriffen werden.

Plattformen sind demnach Dienste, die zumindest zwei Nutzergruppen umfassen und indirekte Netzwerkeffekte realisieren. Zentral für ein Monitoring von Plattformen und ihre wettbewerbliche Beurteilung ist der weitgefasste Blick von den einzelnen Diensten bis zu den Ökosystemen, in denen verschiedene Dienste und Plattformen eingebettet sind.  

Ergebnisse des Monitorings sollen laufend zwischen RTR und BWB geteilt werden, wodurch eine erste wettbewerbliche Beurteilung ermöglicht werden soll. In weiterer Folge können Anzeichen von wettbewerbsrechtlichen Verstößen, wie insbesondere ein Verdacht eines Marktmachtmissbrauches aufgegriffen und somit Ermittlungen der BWB eingeleitet werden.

„Das Monitoring soll dazu beitragen digitale Wettbewerbsprobleme verstärkter greifbar zu machen. Klein und Mittelbetriebe die von Gatekeepern abhängig sind, haben kaum Möglichkeiten sich gegen diese starke Verhandlungsmacht zu wehren, wenn diese unfair eingesetzt wird. Die BWB wird in diesem Monitoring ein besonderes Augenmerk auf mögliche missbräuchliche Verhaltensweisen der Marktmacht legen.“, erklärt Generaldirektor der BWB, Dr. Theodor Thanner.

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geschrieben am

09.06.2020