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BWB & Kartellgericht: Jüngste Entscheidungen

Kartellgericht verhängt Geldbuße gegen Südzucker AG und Kartellobergericht trifft Grundsatzentscheidung bei einer verbotenen Durchführung einer Fusion durch Rewe.

Der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht („KOG“) hat mit Beschluss vom 30.11.2023 (16 Ok 4/23h) in einem Verfahren der BWB gegen die Rewe International AG betreffend eine verbotene Durchführung einer Fusion dem Rekurs der BWB gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien als Kartellgericht in erster Instanz vollinhaltlich stattgegeben. Dem Kartellgericht hat das Kartellobergericht nun die Festsetzung des Bußgeldes in „spürbarer“ Höhe aufgetragen.

Hintergrund

Mit Inkrafttreten des Pachtvertrages am 30.6.2018 übernahm die Rewe Tochtergesellschaft Merkur Warenhandels AG (nunmehr „Billa Plus“ als Teil der Billa Aktiengesellschaft) Verkaufsflächen für einen Lebensmitteleinzelhandel im WELAS Park Einkaufszentrum in Wels, wo zuvor von der Weiß Handels GmbH ein Lebensmitteleinzelhandel betrieben wurde, ohne diesen Vorgang bei der BWB als Zusammenschluss anzumelden. Die BWB brachte am 21.10.2021 einen Antrag auf Abstellung eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot von Fusionen ohne Anmeldung und Verhängung einer angemessenen Geldbuße wegen dieses rechtswidrigen Verhaltens gegen Rewe beim KG ein. 

Nun hat das Kartellobergericht entscheiden und die Nicht-Anmeldung nicht als „Kavaliersdelikt“ herabgestuft. Das KOG betonte die Wichtigkeit der Anmeldebestimmungen der kartellrechtlichen Fusionskontrolle und dass etwa Schwierigkeiten bei der Ermittlung der relevanten Umsatzerlöse „keinen ‚Freibrief‘ für die Unterlassung der Anmeldung bewirken“.

Mit Blick auf die Maßgeblichkeit der österreichischen Fusionskontrolle und Anmeldepflicht bei der BWB hob das KOG hervor, dass „hier nicht mit der Verhängung einer ‚quasi symbolischen‘ Geldbuße das Auslangen gefunden werden [kann]“. Eine vom KG zu verhängende Geldbuße müsse des Weiteren spürbar sein.

Geldbuße gegen Südzucker

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht am 13.9.2023 eine Geldbuße in der Höhe von 4,2 Mio. Euro gegen Südzucker AG. Der Kartellverstoß betrifft eine Absprache zur Aufteilung des österreichischen Marktes für Industriezucker.

Die Südzucker AG gab im Rahmen eines Settlements ein Anerkenntnis ab für eine Zuwiderhandlung von Februar bis Oktober 2006. Damit geht ein jahrelanges Kartellverfahren im Sektor Industriezucker zu Ende.

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geschrieben am

10.01.2024