Direkt zum Inhalt
Unlautere Handelspraktiken gegenüber Obstbauern: BWB brachte Geldbußenantrag gegen Großhändler beim Kartellgericht ein

BWB geht gegen unlautere Handelspraktiken vor

Unlautere Handelspraktiken gegenüber Obstbauern: BWB brachte Geldbußenantrag gegen Apfel-Großhändler beim Kartellgericht ein.

Der Fall eines Geldbußen-Antrags der BWB beim Kartellgericht gegen einen Obst-Großhändler sorgt jüngst für Aufmerksamkeit. Man spricht von einem Apfelgroßhändler, der von zwei Apfelbauern über das Fairneßbüro „angezeigt“ wurde, da er sich mit den Zahlungen zuviel Zeit ließ. Eine Überprüfung ergab, dass in insgesamt 14 Fällen die Zahlungen später als 60 Tage nach Ende des Lieferzeitraums für diese Lieferungen erfolgten. Dabei handelte es sich überwiegend um Ratenzahlungen handelte, die sich über längere Zeiträume erstreckten. Dies ist jedoch eine unzulässige Handelspraktiken, so die BWB. Das FWBG unterscheidet grundsätzlich eine maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen für verderbliche und von maximal 60 Tagen für andere Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse.

Schwerpunkt unlautere Handelspraktiken im BWB Jahresbericht

Die BWB ist die zuständige Durchsetzungsbehörde für Verstöße gegen das FWBG (Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz) und hat jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeiten idZ zu erstellen. Dabei werden die Zahl der im Vorjahr eingegangenen Beschwerden sowie der im Vorjahr eingeleiteten bzw. abgeschlossenen Untersuchungen angegeben.
Abnehmer, insb. im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels (LEH), bauen Druck auf Lieferanten von Agrar- und Lebensmittelprodukten auf. Der LEH hat sich - wie bereits schon aus der Branchenuntersuchung Lebensmittel zu entnehmen - als konzentrierten Markt mit vier großen Einzelhändlern erwiesen. Für 71,6% der Lieferanten ist der LEH der wichtigste Absatzkanal. Damit ist eine unüberschaubare Abhängigkeit der Lieferanten gegenüber ihren Abnehmern verbunden - vier Fünftel aller Lieferanten sind einer spürbar negativen Auswirkung ausgesetzt. 

Die BWB geht davon aus, dass aufgrund des vielzitierten „Angstfaktors“ die Übermittlung von Beschwerden durch betroffene Lieferanten verhindert bleibt. Es ist daher von einer hohen Dunkelziffer solcher Praktiken auszugehen. Deshalb wird die BWB einen verstärkten Schwerpunkt auf die Verfolgung von unlauteren Handelspraktiken legen. 

Folgende unlautere Praktiken des Anhang I des FWBG wurden dabei am häufigsten angewandt:

Unlautere Handelspraktiken

Kategorien

Tags

geschrieben am

28.02.2024