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AGM/Metro: Vier statt neun

AGM/Metro: Vier statt neun?

Wettbewerbshüter steuern auf Minimal-Lösung im AGM/Metro-Deal zu. Ein Hintergrundbericht von Dr. Hanspeter Madlberger.
  • BWB leitet Phase II ein und übergibt am 30.9. die Prüfung des Antrags an das Kartellgericht.
  • Dieses hat fünf Monate Zeit, ein Urteil zu fällen.
  • BWB meldet nach ausführlicher Online-Befragung von 10 Mitbewerbern und 1200 Gastro-Kunden massive wettbewerbsrechtliche Einwände gegen Metro-Übernahme von AGM Klagenfurt, AGM Graz, AGM Wr. Neustadt, AGM St. Pölten und AGM Bludenz an.
  • Grünes Licht könnte es somit nur für eine Metro-Übernahme der AGM-Standorte Hartberg, Liezen, Spittal a/d Drau und Neusiedl geben.

Der Handels-Deal des Jahres, die Übernahme von AGM –Märkten der Rewe durch die Metro Österreich zieht sich in die Länge. Und die Übernahme-Suppe wird voraussichtlich erheblich dünner. Dafür sorgt unsere BWB, die  am 30. September die Phase II des  wettbewerbsrechtlichen Zusammenschluss-Prüfverfahren ein- und die Causa an das Kartellgericht weiterleitet.

Die Begründung: Das Projekt neun AGM-Betriebe aus dem Eigentum der Rewe International in jenes der Metro Österreich zu übertragen, sei in  seiner derzeitigen Form „nicht freigabefähig“. In der Presseaussendung der BWB  vom 29. 9. (siehe Anhang) heißt es, die Anmelder hätten keine Maßnahmen angeboten, um die bestehenden wettbewerbsrechtlichen Bedenken der BWB auszuräumen. Da schwingt die versteckte Kritik mit, Metro und Rewe hätten beim Antrag nicht allzu clever argumentiert. Und zuwenig Flexibilität gezeigt, was die Umwidmung einzelner AGM–Betriebe  z.B. zu Logistik-Zentren für eine grenzüberschreitende Gastro-Zustellung betrifft.

BWB hält an 30 km-Radius fest

Voll ins Schwarze getroffen haben jedoch jene regionalen Gastro-Großhändler, die bei der Online-Befragung durch die BWB darauf pochten, dass bei der wettbewerbsrechtlichen Überprüfung des AGM/Metro-Deals der 30 km-Radius als Einzugsgebiet und dessen Gastro-GH-Umsatzvolumen als Absatzmarkt und damit als Messgröße für den Marktanteil heranzuziehen sei. Dieser 30 km-Radius-Formel lag nämlich der Entscheidung der BWB aus dem Jahr 2011 zugrunde, als Pfeiffer in der Steiermark die C&C Märkte von Nussbaumer übernahm.

Die BWB sah keinen Anlass, von dieser 30 km-Regel abzuweichen und den alternativen Marktabgrenzungsvorschlägen der Übernahme-Bewerber Metro und Rewe Rechnung zu tragen. Und das aus zwei plausiblen Gründen. Zum einen hätte ein Abgehen der BWB von der 30 km-Formel seitens der regionalen Großhändler als Vertrauensbruch gewertet werden können. Zum anderen würde eine Erweiterung des Radius einen Präzedenzfall für künftige Übernahme-Vorhaben in anderen Handelsbranchen abgeben. Und so einer, den Wettbewerb einschränkenden Konzentration Vorschub leisten, was nicht im Interesse der Behörden liegt.

Bedenken bei den  AGM-Standorten Klagenfurt, Graz, Wr. Neustadt, St.Pölten und Bludenz

Logische Konsequenz der 30 km-Formel war der doch sehr restriktive finale Prüfungsbefund der Thanner-Behörde: Bei sämtlichen neun AGM-Standorten sei im Falle einer Übernahme durch die Metro die Vermutung der Marktbeherrschung aufgrund signifikanter Umsatzzuwächse  erfüllt, heißt es in der Medienaussendung. Selbst wenn man annehmen würde, dass Zustell- und Abholgroßhandel einen gemeinsamen Markt bilden (worüber man übrigens lange streiten kann), gäbe es für eine Reihe von regionalen Marktsituationen wettbewerbliche Bedenken:

Standorte mit größtem Bedenken sind laut BWB:

  1. AGM Klagenfurt und AGM Graz im Süden
  2. AGM Wr.Neustadt und AGM St.Pölten  in Niederösterreich
  3. und AGM Bludenz in Vorarlberg.

In allen fünf genannten Regionen besteht zurzeit eine geringe räumliche  Distanz zwischen einem AGM und einem Metro Markt. „Metro-frei“  sind somit nur die AGM Standorte in Liezen, Spittal a/d Drau und Neusiedl. 

Messung der Marktmacht im Gastro-GH: Eine Herkulesaufgabe

Für die BWB war die Überprüfung des Zusammenschlusses Metro/AGM eine ziemliche Challenge. Weil speziell der Gastro-Großhandel 2020 und 2021 infolge der Corona-Lockdowns extrem starke Umsatzeinbußen hinnehmen musste und die Erholung im Ausländer-Tourismus auch noch langsam verläuft. Und weil die Kundenstruktur eines C&C-Marktes und eines Zustelldienstes sehr komplex ist. Die Bandbreite reicht vom Würstelstand über die Hotelketten bis zur Systemgastronomie und die Kantinen der Gemeinschaftsverpflegung. Außerdem entfällt weniger als die Hälfte des Wareneinsatzes in der Gastronomie auf den Einkauf  beim Gastro-GH.

Da überrascht es nicht, dass die Beantwortung von 87 Fragen durch 1200 große und kleine Kunden des Gastro-Großhandels ein sehr diffuses, wenig aussagekräftiges Gesamtbild ergab. Dazu kommt, dass die Faktenlage für eine getrennte Marktanalyse des Abhol- und des Zustell-Großhandels (für den 100 km-Einzugsradius  festgelegt wurde) mangelhaft ist. Was insofern überrascht, als im b2b-Business die digitale  Kundendaten-Erfassung und –Auswertung kein Problem darstellen dürfte.

Dem Aspekt der Regionalität schenkten Thanner und sein Team besonderes Augenmerk. Die BWB will mit ihrem strengen Befund dem „möglichen Wegfall regionaler Diversität im Sortiment und lokaler Wertschöpfung  durch globale Einkaufsstrategien“ Einhalt gebieten. Ein Dämpfer für die European Players der Branche, zu denen neben Metro und AGM auch Transgourmet zählt. Und ein Muntermacher für regionale Champs wie Kastner und seine (Markant-) Kollegen von der Eurogast.

Jetzt wandern also die Prüfungs-Akten von der BWB zum Kartellgericht. Dieses hat fünf Monate Zeit, um ein Urteil zu fällen. Aller Voraussicht nach wird das Gericht Experten-Gutachten zum komplexen Sachverhalt einholen. Wandert das Verfahren danach in die zweite Instanz, ist eine Prolongation um weitere drei Monate möglich.

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geschrieben am

29.09.2021