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Mehr Rechtssicherheit im Online-Handel

Es besteht kein Zweifel, dass online im Handel eine immer größere Gewichtung bekommt. Aber es muss Rechtssicherheit geschaffen werden.

Die Sparte Handel unterstützt Händler auf ihrem Weg in die Digitalisierung. Sie berät bei allen Fragen dazu und hilft auch die richtigen Entscheidungen für das eigene Unternehmen zu setzen. Denn nicht jede Form des Online-Handels ist für jeden geeignet. Unter wko.at/HANDELdigital kann sich ein Händler im Detail informieren.

Zum Erfolg zählen viele verschieden Faktoren, unter anderem auch die Rechtssicherheit, die von einem Händler selbst nicht direkt beeinflussbar sind, sondern von Politik und Gesetzgebung geschaffen werden müssen.

Die rasante Ausweitung der Plattformwirtschaft ist zweifellos der Digitalisierung geschuldet. Das Plattform-Ökosystem bietet große Chancen für Unternehmen – insbesondere für KMU -, aber auch große wirtschaftliche Herausforderungen. Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, den digitalen Binnenmarkt durch gleiche Wettbewerbsbedingungen zu stärken, und ergreift zu diesem Zweck verschiedene Maßnahmen. In manchen Rechtsbreichen wurden neue Rechtsrahmen entwickelt, in anderen wiederum bestehende Rechtsregeln adaptiert und an die digitale Welt angepasst. Das Plattform-Ökosystem wird daher zunehmend in ein geregeltes Rechtssystem eingebettet. 

Aktuelle Erfolge und Forderungen

Neue Rechtsvorschriften des europäischen Gesetzesgebers für die Plattformwirtschaft, um den digitalen Binnenmarkt zu stärken und gleiche Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Unternehmen zu schaffen:

•        Online-Plattformen haben ein internes Beschwerdemanagementsystem einzurichten und Mediatoren zu benennen. Das ist ein wesentlicher Punkt der Platform-to-Business-Verordnung der EU, die ab 12. Juli 2020 unionsweit gültig sein wird. Das ist auch die Verbindung zur bestehenden Schlichtungsstelle der WKÖ-Bundessparte Handel, die bereits zahlreiche Beschwerdefälle von Marktplatzhändlern aus Österreich effektiv behandelt hat.

•        Mehr Transparenz und Fairness für Verbraucher auf Online-Plattformen: Mit der Überarbeitung der Verbraucherrechterichtlinie, die ebenfalls in nationales Recht umgesetzt werden muss, müssen Online-Plattformen beispielsweise erkennbar machen, ob der Marktplatzhändler ein EU-Händler ist oder ob das Produkt durch eine bezahlte Werbung besser gereiht ist.

•         Produktsicherheit: Nur EU-konforme Produkte sollen über Online-Marktplätze in die EU importiert werden. In Zukunft werden EU-Fulfillment-Dienstleister dafür sorgen, dass für bestimmte risikoreiche Produkte, die EU Produktsicherheits- und Qualitätsstandards eingehalten werden.

•         Online-Plattformen werden für außereuropäische Marktplatzhändler ab 1.1.2021 für Waren unter 150 Euro die Einfuhrumsatzsteuer einheben und an das Finanzamt abführen. In Österreich existiert – auch wegen der tatkräftigen Bemühungen der WKÖ- Bundessparte Handel - seit 1.1.2020 die so genannte Plattformhaftung, derzufolge Plattformen für die Umsatzsteuer ihrer Marktplatzhändler haften.

Forderungen der WKÖ-Bundessparte Handel

•         Es muss sichergestellt sein, dass alle Händler, die in die EU verkaufen (insbesondere über Online-Plattformen), einen Beitrag an ein Sammel- und Verwertungssystem leisten.

•         Die 22-Euro-Freigrenze für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten (wird mit 1.1.2021 abgeschafft): Die Bundessparte Handel fordert eine vorzeitige Abschaffung. Auch die 150-Euro-Zollfreigrenze soll wegfallen, damit auch Pakete ab den ersten Cent zollpflichtig werden. Zudem muss die Kontrolldichte für Pakete aus Nicht-EU-Staaten bei der Zollüberprüfung erhöht werden. 

•         Die Gewinne der großen ausländischen Online-Plattformen müssen auch einer Ertragsbesteuerung in Österreich zugeführt werden. Das kann durch eine internationale digitale Betriebsstätte erreicht werden.

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geschrieben am

14.02.2020