Weg frei für das Einwegpfand
Vor mehr als zwei Jahren noch in der Covid-Pandemie-Hochblüte wurde der Trägerverein Einwegpfand ins Leben gerufen, um die Rahmenbedingungen für das Einwegpfand zu schaffen. Diese sollten wie Leitplanken für die Umsetzung mit 1.1.2025 dienen. Viel ist seither passiert und mit 25. September 2023 vernimmt man ein regelrechtes Aufatmen: die Novelle ist durch, das Gesetz erlassen und nun wird kommuniziert.
Dass bereits in den vergangenen mehr als 24 Monaten enorm viel Vorarbeit geleistet wurde, ist ein wesentlicher Punkt. Hätte man das nicht getan, so könnte man den Zeitpunkt 1. Jänner 2025 nicht einhalten.
Die Ziele sind klar: Klimaschutzministerin Leonore Gewessler folgt nicht nur dem Ruf der EU die Plastik-Recycling-Quote zu erhöhen, sondern es geht natürlich auch um Punkte wie
- Vermeidung von Littering
- Vermeidung von Fehlwürfen
- Dadurch Erhöhung der recycling-Quote und
- Somit mehr Recycling-Material für die Hersteller
25 cent wird das Pfand auf eine Einweg-Getränkeflasche bzw. -Dose betragen – von 0,1 Liter bis 3 Liter. Ausgenommen sind aus hygienischen Gründen Milch- und Milchmischgetränke. TetraPak ist aktuell nicht im Pfand-Pool enthalten, aber da kann sich noch etwas ändern.
Planungssicherheit
Mit der Verordnung haben nun alle Beteiligten Planungssicherheit. Das sind Lebensmittelhandel und Industrie, aber auch die Politik. Und all jene, die zur Rücknahme verpflichtet sind, aber kein klassischer Lebensmittelhandel oder flächenmäßig zu klein sind, werden mit Lösungen ebenso stark unterstützt, wie die Großen – so lautet der Tenor von Trägerverein und EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH. Diese gemeinnützige Gesellschaft wurde bereits 2022 gegründet, Eigentümer ist der Trägerverein und sie agiert als Non-Profit Organisation. Das Ziel ist die Umsetzung so effizient wie möglich zu machen und die Handling Fees kostenneutral zu halten. Geschäftsführer der EWP sind Monika Fiala und Simon Parth.
Ihre Aufgabe ist es ab nun die Aufgaben, die im Bereich IT, Logistik, etc. zu erfüllen sind, mittels Vergaberecht auszuschreiben und an die Bestbieter zu vergeben. Die ersten Tätigkeiten werden bereits im Dezember 2023 entscheiden (IT), im ersten Quartal 2024 kommen Logistik, Sortierung und Verarbeitung an die Reihe.
Was sagt der Handel?
Der Handel ist im Trägerverein Einwegpfand als „Kurie Rücknehmer“ mit Robert Nagele, Vorstand der Rewe International vertreten. Nagele spricht klarerweise für den gesamten Handel. Die Branche steht und stand vor einer großen Herausforderung, denn ÜBERALL, wo man Einweggebinde der besagten Form kaufen kann, DORT muss man sie auch zurücknehmen. Die Umbaukosten der Filialen der Händler gingen in die 100 Mio. Euro. Auch wenn es von Seiten des Ministeriums Förderungen gab, so blieb doch ein großer Teil am Handel hängen. Für die kleinen Händler unter 400 m2 – erfahrungsgemäß mehrheitlich selbstständige Kaufleute – wird die Umsetzung nochmals ein Stück Herausforderung bedeuten. Von allen beteiligten wird betont, dass man gerade den kleinen Händlern und auch den kleinen Rücknehmern auch aus der Gastronomie ganz besonders helfen möchte. Denn von den 2 Mrd. Flaschen/Dosen, die prognostiziert werden, wird sicherlich auch ein Teil beim Kaufmann landen. Praktikable Lösungen sind hier gefordert. Allerdings ist eines fix: ein Händler dieser Größe muss nur zurücknehmen, was er auch bei sich im Markt anbietet.
Was sagt die Industrie?
Die Industrie – im Trägerverein bezeichnet als „Kurie der In Verkehrssetzer“ und vertreten durch Coca-Cola Unternehmenssprecher Philipp Bodzenta – spricht von einer der größten Umstellungen seit Jahrzehnten. Der Konsument sei ab dem ersten Tag mit den „neuen“ Gebinden zu versorgen. Bei den Herstellern freit man sich ein Stück weit, da man durch die erhöhte Menge an Wertstoffen nun auch mehr Zugriff auf diese hat und recycltes Material leichter einsetzen kann. Ab 2025 müssen nämlich mindestens 25% recycelter Materialien in den neuen Gebinden drinnen sein.
Die Umsetzung mit EAN Code erlebt eine Übergangsfrist: eigentlich muss mit 1.1.2025 alles unter Dach und Fach sein, aber da man ja im Handel eine Auslaufzeit benötigt ergibt sich folgende Regel: bis 1. April 2025 darf man noch ohne neuem Etikett und Logo produzieren und mit 31.12 2025 ist der Verkauf untersagt. Bis dahin müssen alle neuen Gebinde mit Logo und EAN Code in den Handel einfließen.
Wie wird kommuniziert?
Nun gilt es alle zu informieren: die Konsumenten knapp vor der Einführung und alle anderen Stakeholder ab genau: jetzt. In jedem Detail, mit allen Antworten zu versorgen. Vergleichbar zu der Euro-Einführung wird es einen Fahrplan geben, der die einzelnen Schritte genau dokumentiert und umsetzt. Der 1.1. 2025 wird eingehalten werden, da sind sich alle Beteiligten sicher.
Die Pfand-Verordnung definiert die wichtigsten Eckpunkte:
Umfang und Pfandhöhe:
- Das Pfand gilt für alle Getränkearten mit Ausnahme von Milch und Milchmixgetränken und für alle Gebinde mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter.
- Die Pfandhöhe beträgt einheitlich 25 Cent,unabhängig vom Material oder der Größe des Gebindes.
- Alle Pfandgebinde sind mit einem einheitlichen Pfandsymbol gekennzeichnet.
Verpflichtete:
- Produzenten und Importeure (Erstinverkehrsetzer) sind verpflichtet, das Pfand beim Verkauf ihrer Getränke in Einweggebinden aus Kunststoff oder Metall einzuheben.
- Letztvertreiber sind zur Rücknahme von leeren Gebinden verpflichtet; jene Verkaufsstellen, die Leergebinde manuell (ohne Rücknahmeautomaten) zurücknehmen, müssen nur solche Gebinde zurücknehmen, die sie hinsichtlich Material und Größe auch anbieten und auch nur so viel, wie sie üblicherweise an einzelne Kunden verkaufen.
- Die Aufwände der Rücknahmestellen werden durch eine Gebühr je Stück (Handling Fee) abgegolten.
Organisation und Durchführung:
- Die Organisation des Pfandsystems erfolgt durch EINE gemeinsame zentrale Stelle.
- Die zentrale Stelle wird von den Verpflichteten (Produzenten und Handel) in Form einer gemeinnützigen GmbH betrieben; sie ist nicht auf Gewinn ausgerichtet; Eigentümer ist der Trägerverein Einwegpfand, dem alle Produzenten und Rücknehmer beitreten können.
- Die zentrale Stelle organisiert die Abwicklung der Material-, Geld- und Datenflüsse; zu den Aufgaben zählt z.B. die Registrierung der Getränkeproduzenten und der Gebinde, die Einhebung des Pfands von den Produzenten und die Auszahlung an die rücknehmenden Stellen sowie die Organisation der Abholung der Sammelware.
- Die zentrale Stelle ist Eigentümerin der Sammelware; Produzenten haben ein Vorkaufsrecht, um den Wiedereinsatz des Rezyklats für Getränkeflaschen sicherzustellen.
- Es bestehen gesetzliche Kontroll- und Eingriffsrechte des Klimaschutzministeriums.
- Die Finanzierung des Gesamtsystems erfolgt durch die Beiträge der Produzenten (Produzentengebühr) unter Berücksichtigung der Altstofferlöse und des Pfandschlupfs (= die Gebinde, für die Pfand gezahlt, aber nie abgeholt wurde); eine Quersubventionierung zwischen Kunststoff und Metall soll ausgeschlossen werden; die Höhe der Produzentengebühr soll die Recyclingfähigkeit berücksichtigen (Ökomodellierung).
Website: www.recycling-pfand.at