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Steuerbefreiung bei Lebensmittelspenden

Finanzminister Magnus Brunner hat angekündigt Lebensmittelspenden an Einrichtungen, die mildtätige Zwecke verfolgen, ab 2025 von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien.

Seit 1. Jänner 2024 ist das Gemeinnützigkeitsreformgesetz in Kraft, mit dem alle gemeinnützigen Vereine und Körperschaften, die die gesetzlichen Kriterien der Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung erfüllen, einen Spendenbegünstigungsbescheid beantragen können – dies ist ab sofort möglich. 

„Mit der Ankündigung des Finanzministers wird ein wichtiger Baustein bei der Lebensmittelweitergabe zwischen Lebensmittelhandel und Tafeln sowie Sozialeinrichtungen geschlossen. Diese steuerliche Anpassung ist ein echter Gamechanger, denn damit können die Betriebe künftig noch leichter spenden. Im letzten Jahrzehnt hat sich das Spendenaufkommen bei Lebensmitteln zwar verdreifacht, allerdings ist auch der Bedarf durch die Teuerungskrise um 25 Prozent angestiegen“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes und langjähriger Beirat der Tafel Österreich. „Durch die Steuerbefreiung bei Lebensmittelspenden ab 2025 wird auch die Weitergabe von Vorstufen des Lebensmittelhandels, etwa der landwirtschaftlichen Erzeugung, Produktion aber auch der Gastronomie, wo noch viel zu holen ist, deutlich erleichtert“, ist Will überzeugt.

Der Lebensmittelhandel ist im internationalen Vergleich ein absoluter Vorreiter und spendet jährlich 20.000 Tonnen Lebensmittel an soziale Organisationen. Darüber hinaus werden 10.000 Tonnen an nicht mehr verkäuflichen Lebensmitteln zur Futtermittelherstellung verwertet.

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geschrieben am

05.04.2024