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Nur noch knapp drei Monate, dann startet in Österreich das Einwegpfandsystem für Getränkeeinwegverpackungen.

Sind Sie fürs Einweg-Pfandsystem vorbereitet?

Nur noch knapp drei Monate, dann startet in Österreich das Einwegpfandsystem für Getränkeeinwegverpackungen. Damit Getränke in Einweg-Kunststoffflaschen und Metalldosen ab 1.1.2025 den Vorgaben des österreichischen Pfandsystems entsprechen, müssen einige Vorbereitungen getroffen werden. Hier die wichtigsten ToDos für Produzent:innen und Importeure im Überblick.

Alle Produzent:innen und Importeur:innen von Einweggetränkeverpackungen, die ihre pfandpflichtigen Produkte ab 2025 in Österreich verkaufen, müssen sich und ihre Produkte vorab über das Portal der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH registrieren. Die Registrierung ist bereits seit Juni möglich und notwendig, damit die Produkte im Pfandsystem erfasst werden und von den Rücknahmeautomaten erkannt werden. Auch die Erstinverkehrsetzungsmeldung und die Verrechnung der Pfand- und Produzentenbeiträge erfolgt über das EWP-Portal. Ein Verkauf von nicht registrierten Produkten ist ab 2025 nach Ablauf der Übergangsfristen nicht erlaubt. Im EWP-Portal muss sowohl das Unternehmen als auch jedes Einzelprodukt in der Einweg-Kunststoffflasche oder in der Dose registriert werden.

Flaschen und Dosen benötigen einen neuen GTIN (EAN-Code) und das Pfandlogo

Auch für die Konsument:innen und die manuellen Rücknehmer muss klar ersichtlich sein, dass das Produkt am Pfandkreislauf teilnimmt. Nur mit den neuen GTINs (vormals EAN-Codes) und dem Pfandsymbol kann das Produkt von bereits am Markt befindlichen bisherigen Produkten unterschieden werden. Alle Details und Vorgaben sind im Produzentenhandbuch zusammengefasst. 

Wie wird Importware gekennzeichnet?

Wenn Produkte importiert werden, sollten spätestens jetzt Überlegungen angestellt werden, wie das Produkt für den österreichischen Markt vorbereitet wird: Entweder wird ein eigenes Etikett für Österreich produziert oder der Artikel wird international mit dem österreichischen Pfandsymbol vertrieben. Für Zweiteres gilt die internationale GTIN-Regelung, die man sich im Detail im Produzentenhandbuch ansehen muss. Ist keine dieser Varianten möglich, so gibt es alternativ noch die Möglichkeit, das Etikett nachträglich mit einem Pfand-Sticker zu kennzeichnen. Wichtig zu wissen: Diese Sticker dürfen ausschließlich von Recycling Pfand Österreich freigegebenen Druckereien bestellt werden.

Infos und Registrierung:  www.recycling-pfand.at

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geschrieben am

05.09.2024