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Neues aus der Welt von GS1 Austria

Seit 1977 setzt das Unternehmen Standards in Österreich, nun können Handel und Industrie auf der neuen Website alle Aktivitäten nachvollziehen, wie auch Hilfe bei der Auslobung der Primärzutaten finden.

Die Standardisierungsorganisation präsentiert sich ab sofort mit einem neuen Webauftritt. Dazu wurde die Website nicht nur optisch, sondern auch inhaltlich und technisch einem kompletten Relaunch unterzogen. „Im Vordergrund der Entwicklungen unserer neuen Website stand von Anfang an der Kunde mit seinen Interessen und Bedürfnissen“ erklärt Mag. Daniela Springs, Leitung Marketing & Kommunikation bei GS1 Austria. Dabei werden Anwender, die auf der raschen Suche nach einem Strichcode sind, ebenso gut bedient wie bereits versierte GS1 Anwender mit dem Bedarf an Spezialinformationen.

Primärzutaten-Verordnung

Mit 1. April 2020 war es soweit: Die EU-Verordnung zu den Primärzutaten trat in Kraft. Sie sagt aus: „Wenn das Ursprungsland oder der Herkunftsort eines Lebensmittels angegeben ist und dieses/dieser nicht mit dem Ursprungsland oder dem Herkunftsort seiner primären Zutat identisch ist, ist auch das Ursprungsland oder der Herkunftsort der primären Zutat anzugeben, zumindest jedoch, dass sie aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort kommt als das Lebensmittel.“

Als Beispiel nennt die Wirtschaftskammer Österreich: Bei einem Joghurt mit Auslobung „made in Austria“, das mit Milch aus Südtirol erzeugt wurde, ist die Herkunft der Milch zusätzlich anzugeben (z.B. „Joghurt aus Österreich, Milch aus Italien“).

Die verpflichtende Angabe zur Herkunft der primären Zutat kann nicht nur durch einen expliziten Hinweis wie „Herkunft Österreich“ ausgelöst werden, sondern auch durch andere Arten von geografischen Hinweisen wie Erklärungen, Piktogramme, Symbole oder Begriffe, die sich auf Orte oder geografische Gebiete beziehen, wie z.B. die Abbildung der rot-weiß-roten Fahne.

Die Verordnung gilt nicht für geschützte geographische Bezeichnungen und eingetragene Marken sowie nicht für handelsübliche Bezeichnungen und Gattungsbezeichnungen, die eine geographische Angabe beinhalten und auf Rezepturen abstellen. 

GS1 Austria setzt sich mit dem Thema intensiv auseinander und bietet den Mitgliedern Hilfe und Unterstützung bei Fragen an. In der GS1 Sync Stammdatenbank können diese Angaben strukturiert über die Attribute „Ursprungsland“ (M099) und „Herkunftsort“ (M133) abgebildet werden. (siehe angehängtes pdf-Dokument)

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geschrieben am

17.06.2020