Markant-Modell in der Schweiz unter Druck
Hintergrund ist das sogenannte "On-Top-Verhandlungsmodell", bei dem Markant Zusatzrabatte mit Lieferanten verhandelt, ohne Einkaufs- oder Verkaufspreise vorzugeben. Das Ziel: bessere Konditionen für marktanteilsschwache Händler im Wettbewerb mit Großverteilern wie Coop, Migros, Aldi oder Lidl.
Weko sieht Wettbewerbsverzerrung – trotz gegenteiliger Effekte
Obwohl die erzielten Einkaufsvorteile nachweislich an Konsument*innen weitergegeben wurden – etwa durch niedrigere Preise oder Investitionen in Ladeninfrastruktur – wertet die Weko das Modell als unzulässige Wettbewerbsabrede. Markant widerspricht dieser Einschätzung deutlich: Die Kooperation sei wettbewerbsfördernd und transparent, die Rabatte allen Beteiligten bekannt. 2011 sei das Modell von den Wettbewerbsbehörden noch ausdrücklich gutgeheissen worden.
Die Verfügung der Weko stützt sich laut Markant auf selektiv erhobene Aussagen weniger Lieferanten und lässt eine klare Schädigungstheorie vermissen. Zudem widerspreche die Einschätzung der Praxis im EU-Kartellrecht, wonach Einkaufskooperationen kleinerer Händler grundsätzlich als wettbewerbsfördernd gelten. Entsprechende Gutachten europäischer Rechtsexperten wurden eingereicht.
Kritik an Wettbewerbsbehörde
Markant sieht in der Weko-Entscheidung einen Rückschritt für den Schweizer Detailhandel: Die Marktkonzentration werde zementiert, die Preisinsel Schweiz gestärkt. Die Verfügung soll daher beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. retailreport.at hat bei Thomas Zechner, Geschäftsführer Markant Österreich angefragt, ob und welche Auswirkungen der Fall für Österreich hat: "Es wird für die österreichischen Markant-Mitglieder keinen Einfluss haben“, so die beruhigende Aussage.