Manner bestreitet Mogelpackung
Die Vorgeschichte: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft (Manner) geklagt. Im Verfahren ging es um die Füllmenge bzw. den Luftgehalt von Verpackungen. Das Handelsgericht (HG) Wien bestätigte jetzt die Rechtsauffassung des VKI und beurteilte die Verpackung des Schüttelbeutels von „Manner Mozart Mignon“ als irreführend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Manner selbst nimmt klar und deutlich Stellung zu der Thematik: "Die Nettofüllmenge „300 Gramm“ ist sehr gut lesbar auf der Verpackung des Mozart-Mignon Beutels – sogar auf jeder der vier Verpackungsseiten - ausgewiesen. Der 400g und 300g Beutel ist aufgrund der Kantenversiegelung bei der 300g-Variante nicht gleich. Die Verpackung ist daher für uns in keiner Weise eine Irreführung, sondern eine technische Notwendigkeit. Für uns ist das nicht rechtskräftige Urteil nicht nachvollziehbar, wir werden selbstverständlich dagegen Rechtsmittel einlegen."