Bürokratie: Rucksack wird immer schwerer
Das "Bürokratiebelastungsprogramm" für Großhändler und heimische Nahversorger ist um eine Facette reicher geworden: Die am Dienstag vom Nationalrat beschlossene Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) sieht u.a. vor, dass Lebensmittelhändler künftig beim Umweltministerium einmal pro Quartal melden müssen, wie viele Lebensmittel sie wegwerfen oder an Sozialeinrichtungen spenden. Die neue Meldepflicht gilt ab Q4 für Händler ab einer Verkaufsfläche von 400 m2 bzw. ab 5 Verkaufsstellen.
„Die großen Lebensmitteleinzelhändler können mit dieser zusätzlichen Meldepflicht gut leben, sie melden schon seit Jahren freiwillig diese Zahlen. Stattdessen belastet das Umweltministerium aber nun auch hunderte österreichische Nahversorger mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Das ist eine Themaverfehlung und das grundsätzliche Problem wird damit nicht gelöst.“, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
Österreich hat sich im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele zur Halbierung der vermeidbaren Lebensmittelabfälle in Haushalten und im Handel bis 2030 verpflichtet. Der heimische Handel unterstützt daher schon seit Jahren freiwillige Initiativen, um die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und die Weitergabe an Sozialorganisationen aktiv zu fördern. Supermärkte geben nicht mehr verkäufliche, aber noch genießbare Lebensmittel an Tafeln und andere Sozialeinrichtungen weiter. Seit 2017 melden alle großen Lebensmitteleinzelhändler und teilweise auch Lebensmittelgroßhändler freiwillig, wie viele Lebensmittel weitergegeben werden und welche entsorgt werden müssen – für sie ändert sich durch die gesetzliche Meldepflicht kaum etwas. Für kleinere Nahversorger entpuppt sich die Initiative aber als weitere bürokratische Belastung.
Entscheidend ist, die Lebensmittelverschwendung dort zu bekämpfen, wo sie tatsächlich passiert. Eine deutliche Reduktion wäre einerseits bei der saisonalen Überproduktion und der Gastronomie und andererseits in den privaten Haushalten möglich. Der Kampf gegen Lebensmittelabfälle muss ein integraler Bestandteil des Lehrplanes werden. Nur so kann das Ausmaß der Lebensmittelabfälle bis 2025 um 30% reduziert werden.
Sozialeinrichtungen müssen endlich finanziell gestärkt werden
Darüber hinaus sollte die heimischen Sozialeinrichtungen zeitnah durch öffentliche Mittel stärker gestützt werden. In Österreich passiert dies zurzeit nur in minimalem Ausmaß, der Großteil der Infrastruktur kommt von privaten Spendern. Die größten vier heimischen Lebensmitteleinzelhändler spenden Jahr für Jahr Waren in dreistelliger Millionenhöhe an die Sozialeinrichtungen. Zu beachten ist auch, dass es den Sozialeinrichtungen teilweise an Ressourcen fehlt, um die gespendeten Waren überhaupt abholen zu können. Durch verbesserte Bestellsysteme werden die abzuholenden Lebensmittel im LEH mengenmäßig immer kleiner, der Aufwand der Abholung für die Sozialeinrichtungen ist für den Output aber vergleichsweise hoch.