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Lebensmittelhandel fordert klare Regeln für Neue Gentechnik

LEH: klare Regeln für Neue Gentechnik

LEH fordert lückenlose Rückverfolgbar­keit und Kennzeichnung von Neuer Gentechnik in der gesamten Warenkette sowie die Verankerung verbindlicher, europaweit einheitlicher Koexistenz-Maßnahmen wie Abstandsregelungen und Mitteilungspflichten gegenüber Nachbarn in der Landwirtschaft.

Am 11. Dezember kam ein wenig Erleichterung in die Lebensmittelbranche. Bei der Sitzung der Agrarminister der EU-Mitgliedsstaaten in Brüssel kam keine Mehrheit für den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Deregulierung von Neuer Gentechnik (NGT) zustande. Bio Austria Obfrau Barbara Riegler zeigt sich darüber erfreut: "Es ist ein wichtiges Signal und eine gute Nachricht für Konsumenten sowie für Bäuerinnen und Bauern, dass die Mitgliedsstaaten den vorliegenden Entwurf abgelehnt haben. Denn dieser stellt mit der enthaltenen defacto-Deregulierung eine Gefahr für die gesamte gentechnikfreie Landwirtschaft dar. Für Österreich steht die Qualitätsstrategie und der Fortbestand des viel zitierten Feinkostladens Österreich auf dem Spiel, zu dem der hohe Anteil biologischer Landwirtschaft maßgeblich beiträgt."

Mit einem eindeutigen Appell an EU-Kommission und EU-Parlamentarier aller Fraktionen ersuchten schon vorher führende Vertreter des europäischen Lebens­mittelhandels in aller Dring­lichkeit, bei der angekündigten europäischen Entschei­dung zum neuen Rechtsrahmen für die Verfahren der Neuen Gentechnik (NGT) dafür zu sorgen, dass Wahlfreiheit, Bio-Landwirtschaft und die in weiten Teilen Europas stark nachge­fragten „Ohne Gentechnik“-Lebensmittel durch die Politik nicht gefährdet werden. Es brauche wie bisher praxis­taugliche Regelungen für durchgehende Kennzeichnung und Rück­ver­folgbarkeit, vom Feld bis zum Regal, damit Lebensmittel ohne Gentechnik auch in Zukunft als solche produziert, gekenn­zeichnet und glaubwürdig vertrieben werden können. Sollte die seitens der EU-Kommission geplante Deregulierung für Neue Gen­technik verabschiedet werden, warnt der Lebensmittelhandel vor Preis­steigerungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, speziell in den Qualitäts­segmenten „Ohne Gentechnik“ und „Bio“.

„Der Lebensmittelhandel steht in unmittelbarer Beziehung mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Laut zahlreichen nationalen und pan-europäischen Marktforschungen steht eine beträchtliche Anzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher gentechnisch veränderten Pflanzen in ihren Lebensmitteln sehr ablehnend gegenüber“, so das zutiefst besorgte Schreiben des Lebensmittelhandels angesichts der aktuell in Brüssel laufenden Verhandlungen zu NGT.

Die „Ohne Gentechnik“- und die Bio-Produktion seien europaweit boomende Erfolgs­modelle und dürfen durch eine Deregulierung des bewährten Rechtsrahmens nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Allein in Deutschland stehen Lebens­mittel ohne Gentechnik bei einem Jahresumsatz von rund 30 Mrd. Euro (16. Mrd. Euro „Ohne Gentechnik“, 14 Mrd. Euro Bio); In Österreich sind es rund 4,5 Mrd. Euro (2,5 Mrd. „Ohne Gentechnik hergestellt“, 2 Mrd. Bio).

Warnung vor Preissteigerungen durch Deregulierung

Darüber hinaus befürchtet der Lebensmittelhandel, dass die seitens der EU-Kommission geplante weitestgehende Aufhebung von wissenschaftlicher Risikobewertung, Vorsorge­prinzip, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung für NGT zu erheblichen Kostensteiger­ungen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg führen würde, die ausschließlich der Gentechnik-freien und biologischen Lebensmittelkette und nicht den Verursachern aufgebürdet werden.  

Völlig ungeklärt sei im Gesetzesvorschlag, welche Auswirkungen die seitens der NGT-Hersteller angestrebten Patente auf NGT-Pflanzen haben. Patente auf Pflanzen seien höchst bedenklich und könnten massive Auswirkungen auf den Saatgutmarkt und damit auf die gesamte Wertschöpfungskette haben. Das Potenzial von Patenten als Preistreiber bei Lebensmitteln sei sehr ernst zu nehmen. Die unterzeichnenden Unternehmen ersuchen daher, die monetären Folgen einer Neuregulierung des Gentechnikrechts generell, speziell allerdings in Bezug auf Patente auf NGT-Saatgut und -Pflanzen, VOR einer Entscheidung über die Gesetzesvorlage im Zuge eines Impact Assessments zu klären.

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geschrieben am

13.12.2023